BMF-Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen sind Erlasse, die im Einvernehmen mit den Ländern herausgegeben werden. Sie richten sich an die weisungsgebundenen, nachgelagerten Finanzbehörden: Mit ihnen wird die Steuerverwaltung darüber benachrichtigt, wie bestimmte steuerliche Sachverhalte zu behandeln sind. Diese Vorgehensweise soll zu einer deutschlandweit einheitlichen Besteuerung führen. BMF-Schreiben tragen nicht unwesentlich zur Rechtsklarheit und Planungssicherheit bei, auf die sich der Steuerzahler im Zweifelsfall stets berufen kann. Veröffentlicht werden BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt – sie werden zusätzlich aber auch für eine Übergangszeit von bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben sind auch länger online verfügbar.