Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Exportverzollung
und sorgen für eine reibungslose Ausfuhr Ihrer Waren.
Immer dann, wenn Güter von einem EU-Mitgliedstaat / Schweiz in ein Nicht-EU-Land (Drittland) ausgeführt werden sollen, müssen diese bei der jeweiligen Zollbehörde angemeldet werden. Damit die Export-Verzollung reibungslos klappt, sollten Sie bei Exporten immer einen kompetenten Experten an Ihrer Seite haben, der Sie im gesamten Zollverfahren unterstützt. Setzen Sie deshalb beim Export auf Gerlach – Ihren Zollspezialisten.
Der Prozess der Verzollung bei der Warenausfuhr besteht aus vielen kleinen Schritten. Unsere Experten begleiten Sie dabei von der Zollanmeldung bis zum Ausgangsvermerk. Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgeben werden. Diese prüft dann zunächst die Anmeldung sowie die Begleitdokumente und führt stichprobenweise eine Beschau der Waren durch.
Bevor die Waren für den Export freigegeben werden, werden außerdem die Ausfuhrbestimmungen, die Genehmigungsvoraussetzungen und alle relevanten Dokumente der Sendung kontrolliert. Nachdem die Waren die EU verlassen haben, wird ein Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke (der sog. Ausgangsvermerk) erstellt. Durch ein internes Kontrollsystem kann Gerlach als Zusatzdienstleistung sicherstellen, dass Sie über alle notwendigen Nachweise bei der Ausfuhr verfügen.