Eine Freizone ist ein Teil des Zollgebietes der Europäischen Union oder in diesem Zollgebiet gelegene Räumlichkeit, die vom übrigen Zollgebiet getrennt ist. Die Freizonen dienen dem Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von Waren aller Art.
Ziel ist es, den internationalen Warenaustausch so wenig wie möglich durch Zollformalitäten zu behindern. Innerhalb von Freizonen werden Nichtgemeinschaftswaren als noch nicht im Zollgebiet der EU befindlich angesehen. Sie werden daher auch erst Einfuhrabgaben belegt, wenn sie in den Wirtschaftskreislauf des EU-Binnenmarkts gelangen. Freizonen sind auch unter der Bezeichnung Freihafen, Freilager oder Freihandelszone bekannt.