Geliefert am Abladeort bedeutet, dass der Gefahrenübergang und die Lieferung vom Verkäufer auf den Käufer nach Entladung des ankommenden Transportmittels am benannten Bestimmungsort oder an einem vereinbarten Ort erfolgt. Der Verkäufer trägt die gesamte Gefahr bis zur Entladung der Ware am Bestimmungsort, und der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware am Bestimmungsort zu entladen.