Das Zolllager Typ D ist ein privates Zolllager, bei dem der Lagerhalter auch ohne die Zollbehörde Zugriff auf die Lagerwaren hat. Es handelt sich um ein spezielles privates Zolllager, das mit Einführung des Zollkodexes der EU (UKZ) abgeschafft wurde, da der UKZ keine weitere Unterteilung privater Zolllager in verschiedene Lagertypen mehr vornimmt. Für bereits bestehende Zolllager des Typs D sieht das Gesetz eine Übergangsregelung vor. Grundsätzlich gilt, dass die Warenentnahme aus Zolllagern des Typs D auch ohne die unmittelbare Mitwirkung einer Zollstelle erfolgen kann. Stattdessen reicht ein bewilligtes Anschreibeverfahren, um die Waren in den freien Verkehr zu überführen. Maßgebend sind hierbei die Menge, der Zollwert und die Beschaffenheit der Waren, die zum Zeitpunkt der Überführung zollamtlich anerkannt oder zugelassen wurden.