Wir unterstützen Sie bei allen Anforderungen des Verkehrs Ihrer Waren im Transit
und sorgen für eine korrekte Abwicklung der zollrechtlichen Abfertigung.
In der EU gilt das sogenannte Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf Waren erst in dem Land erhoben wird, in dem sie in den Handel gelangen und verbraucht werden sollen. Dies ist der Ansatzpunkt des Versandverfahrens. Das Versandverfahren erlaubt die Beförderung von Gütern zwischen zwei Punkten innerhalb der EU. Die Verzollung von Waren muss dann erst an ihrem endgültigen Bestimmungsort vorgenommen werden. Außerdem können über dieses Verfahren Güter zwischen zwei EU-Ländern transportiert werden, wenn bei dem Transport ein Nicht-EU-Land (Drittland) durchfahren wird.
Es gibt verschiedene Arten von Versandverfahren. Das wohl bekannteste ist das Carnet TIR (Transport Internationaux Routiers) und dient der Vereinfachung von Transporten im Straßengüterverkehr. Dabei werden die im Ausgangsland durchgeführten Zollkontrollen in allen durchfahrenen Staaten anerkannt. Daneben gibt es das Carnet ATA (Admission Temporaire) das besonders für die vorübergehende Einfuhr von Gütern im internationalen Handel gedacht ist. Das gemeinschaftliche (Unions-)Versandverfahren (gVV / UVV) regelt den Transport von Waren aus Nicht-EU-Ländern zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten und das gemeinsame Versandverfahren (gemVV) regelt die Beförderung von Nicht-EU-Waren zwischen EU- und EFTA-Ländern. Egal für welches Verfahren Sie sich entscheiden: Gerlach ist immer der richtige Ansprechpartner für Sie.