Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Importverzollung
und sorgen für eine reibungslose Einfuhr von Waren.
Immer dann, wenn Güter aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) in einen EU-Mitgliedstaat / Schweiz eingeführt werden sollen, müssen diese bei der jeweiligen Zollbehörde angemeldet werden. Damit Ihnen hier keine Zollfehler unterlaufen, sollten Sie bei Importen immer einen kompetenten Experten an Ihrer Seite haben, der Sie im gesamten Zollverfahren unterstützt. Setzen Sie deshalb beim Import auf Gerlach – Ihren Zollspezialisten.
Der Prozess der Verzollung bei der Wareneinfuhr besteht aus vielen kleinen Schritten. Unsere Experten begleiten Sie dabei von der Zollanmeldung bis zur Freigabe der Waren. Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgeben werden. Diese prüft dann zunächst die Anmeldung sowie die Begleitdokumente und führt stichprobenartig eine Beschau der angemeldeten Güter durch.
Bevor die Waren für den freien Verkehr freigegeben werden (die sog. Überlassung), wird geprüft, ob die Voraussetzungen zur Einfuhr der angemeldeten Waren erfüllt, sowie weitere Dokumente, wie beispielsweise die Ursprungszeugnisse, kontrolliert sind. Wird dem Antrag stattgegeben, wird durch den Zoll ein Steuerbescheid erstellt. Nach Begleichung der anfallenden Abgaben durch den Importeur, werden die angemeldeten Waren zum freien Verkehr innerhalb der EU freigegeben.