Das Verfahren des Registrierten Ausführers oder Wiederversenders REX ist ein Verfahren für die Ausstellung nichtförmlicher Präferenznachweise, das für den Warenverkehr im Allgemeinen Präferenzsystem der Europäischen Union und mit den überseeischen Ländern und Gebieten vorgesehen ist. Zusätzlich soll das REX-Verfahren auch im Rahmen des Comprehensive Economy Trade Agreement (CETA) Anwendung finden. Um den Status eines Registrierten Ausführers oder Wiederversenders zu erlangen, ist es lediglich vonnöten, sich im REX-System zu registrieren. Das REX-Verfahren ermöglicht es Personen, eigenständig Ursprungsnachweise in Form einer Ursprungserklärung auf Rechnungen auszustellen, ohne dass dafür die direkte Mitwirkung der zuständigen Behörden erforderlich wäre.