Das Zolllager Typ F ist ein öffentliches Zolllager, bei dem die Zollbehörde der Lagerhalter ist. Öffentliche Zolllager des Typs F werden also von den Zollbehörden betrieben, unterhalten und eingerichtet. Die Zollverwaltung ist Lagerhalter. Mit Inkrafttreten des Zollkodexes der EU (UKZ) findet das Zolllager Typ F im neuen Zolllager Typ III seine Entsprechung.