Ein gemeinsames Versandverfahren ist ein Zollverfahren für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und den EFTA-Ländern. Zu den EFTA-Ländern gehören Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Türkei trat am 1. Dezember 2012, die Republik Nordmazedonien am 1. Juli 2015 und Serbien am 1. Februar 2016 bei.
Der gemeinsame Transit erlaubt: