Das Zolllager Typ A ist ein öffentliches Zolllager, bei dem der Lagerhalter für die Ware, der Einlagerer aber für die Überführung verantwortlich ist. Gesetzlich besteht also eine Verantwortlichkeit des Lagerinhabers, nicht aber des Einlagerers beziehungsweise Verfahrensinhabers. In Zolllagern des Typs A ist es möglich, Waren verschiedener Einlagerer an einem Ort zu lagern. Der Lagerhalter ist dafür verantwortlich, die Zollvorschriften einzuhalten. Mit Inkrafttreten des Zollkodexes der EU (UKZ) findet das Zolllager Typ A im neuen Zolllager Typ I seine Entsprechung.