Frei Frachtführer bedeutet, dass die Waren als geliefert gelten, sobald der Verkäufer die Waren dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person zur Verfügung stellt. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn sich der benannte Ort auf dem Gelände des Verkäufers befindet oder nach dem Verladen auf das Transportfahrzeug einen benannten Ort erreicht. Die Parteien sollten den Ort innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich bestimmen, da hier die Gefahr auf den Käufer übergeht.