Das Ausfuhrbegleitdokument ist ein Nachweis der zuständigen Zollstelle über die Zulässigkeit der Ausfuhr. Nach der Ausfuhranmeldung und Prüfung der Ware, wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt. Dieses muss die Ware bis zur letzten Zollstelle („Ausgangszollstelle“) an der EU-Außengrenze begleiten. Die Ausgangszollstelle bestätigt dann den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft. Mit dieser Bestätigung ist das Verfahren abgeschlossen.