Die Ursprungerklärung auf der Rechnung zeigt an, wo die Ware hergestellt/produziert worden ist. Sollen Waren präferenzbegünstig (zollfrei oder zollvergünstigt) in einen Drittstaat exportiert werden, muss hierzu eine Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung abgegeben werden, die den präferenziellen Ursprung der Ware bestätigt. Maßgeblich sind die im EU-Recht vorgeschriebenen Ursprungsregeln.