AEO Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Gerlach ist Ihr Experte für die Bewilligung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)

Wir unterstützen Sie im Antragsverfahren für eine erfolgreiche AEO-Zertifizierung Ihres Unternehmens, damit Sie alle Vorteile eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ausschöpfen können.

Aufgrund der veränderten globalen Sicherheitslage haben sich die Mitgliedstaaten der Weltzollorganisation auf ein ‘Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade‘ geeinigt und damit weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement geschaffen.

Der AEO – „Authorised Economic Operator“ dient zur Absicherung der durchgängigen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endempfänger – eine Art Führungszeugnis eines Unternehmens.

Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) bietet sowohl importierenden als auch exportierenden Unternehmen viele Vorteile. Damit Sie keine Ablehnung Ihres Antrages riskieren, sollten Sie immer einen kompetenten Experten an Ihrer Seite haben, der Sie im gesamten Antragsverfahren unterstützt. Setzen Sie deshalb bei der Beantragung auf Gerlach – Ihren Zollspezialisten.

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Ihre Vorteile bei der Beantragung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) mit Gerlach

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zu Ihrem Zoll-Audit.
Mit Gerlach halten Sie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen gemäß Art. 38 und 39 Zollkodex der Union, Art. 24 – 35 der Durchführungsverordnung und Art. 26 der Delegierten Verordnung ein.
Gerlach setzt dabei zuverlässige, rechtskonforme Soll-Prozesse und Dokumentationen auf.
Der AEO-Status berechtigt zu Vergünstigungen für eine schnellere und problemlose Zollabwicklung und Sie haben Zugriff auf aktuelles Zoll Know-how in allen europäischen Ländern.
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AEO Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Wir unterstützen Sie im Antragsverfahren für eine erfolgreiche AEO-Zertifizierung, damit Sie alle Vorteile eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ausschöpfen können.

    AEO-Zertifizierung
    Wir bringen Sie sicher durch das Antragsverfahren

    Der AEO-Status kann von Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig sind und am Zollgeschehen beteiligt sind, beantragt werden. Unsere Experten führen Sie erfolgreich durch das komplette Antragsverfahren für den AEO. Dabei führen wir z.B. einen „Quick Scan“ durch und betrachten detailliert Ihre Logistikprozesse. Auf Basis der Resultate empfehlen wir Ihnen, welche AEO-Zertifizierung für Sie die Beste ist.

    Es gibt verschiedene Arten der AEO Bewilligungen: „Zollrechtliche Vereinfachungen/Customs“ (AEO C), „Sicherheit/Security“ (AEO S) sowie die Kombination beider Bewilligungen „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO C/S).

    Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Jährlich erfordert es eine Aktualisierung des AEO-Status und alle 3 Jahre eine Neubewertung.

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