Als Ihre Fiskalvertretung übernehmen wir für Sie den kompletten Prozess der Wareneinfuhr und sorgen für einen reibungslosen Import von Waren.
Die Möglichkeit, sich durch einen Fiskalvertreter repräsentieren zu lassen, ist ein attraktives Verfahren für Unternehmen, die über keine steuerliche Registrierung in Deutschland verfügen. Damit Ihnen beim Import keine Fehler bei zoll- und steuerlich relevanten Vorgängen unterlaufen, sollten Sie einen zuverlässigen Experten mit Ihrer Fiskalvertretung beauftragen. Gerlach übernimmt für Sie die Durchführung der Importverzollung, die Abgabe der Umsatzsteuererklärung sowie der statistischen Meldungen für die anschließende innergemeinschaftliche Lieferung. Setzen Sie deshalb als Fiskalvertreter beim Import auf Gerlach – Ihren Zollspezialisten.
Der Prozess der Wareneinfuhr aus einem Drittland ist mit hohen administrativem Aufwand und Kosten verbunden. Wenn z.B. ein Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat Ware aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) über Deutschland importiert, und die Ware schon bei Ankunft zum freien Verkehr abgefertigt werden soll, würden mit der Abfertigung zum freien Verkehr nicht nur der Zoll, sondern auch die deutsche Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) anfallen. Bis zu deren Rückerstattung können Monate vergehen, die Liquidität eines Unternehmens wird dadurch beeinflusst.
Die Fiskalvertretung entlastet Unternehmen von administrativem Aufwand und Kosten durch die Einfuhrumsatzsteuer-Vorfinanzierung. Sie ist speziell für solche Unternehmen gedacht, die Waren aus einem Drittland in die EU einführen. Sie können den Import dazu über ein EU-Mitgliedsland durchführen, in dem sie selbst weder ansässig sind noch sonstige steuerpflichtige Umsätze haben, bevor die Ware ins Bestimmungsland transportiert wird. In diesem EU-Mitgliedsland, das als Einfuhrland dient, wickelt Gerlach als Fiskalvertreter die Importe aus Drittländern umsatzsteuerlich ab. Wir erledigen auch die vorgeschriebenen Melde- und Deklarationspflichten (Zollabfertigung).