Embargo ist ein aus dem Spanischen stammender Begriff, der sich in Außenhandel und Außenhandelspolitik auf das behördliche Verbot bezieht, Güter und Dienstleistungen in einen beziehungsweise aus einem bestimmten Land zu importieren oder zu exportieren – es handelt sich also um Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr. Dabei wird zwischen dem Totalembargo, dem Teilembargo und dem Waffenembargo unterschieden. Totalembargos verbieten jeglichen Handel mit dem oder zugunsten des Adressaten. Teilembargos beziehen sich dagegen nur auf bestimmte Wirtschaftsbereiche. Waffenembargos zu guter Letzt gelten nur für Munition, Waffen und Rüstungsmaterial. Zusätzlich wird zwischen waren-, länder- und personenbezogenen Embargos unterschieden.