Der Begriff des Transaktionswerts bezieht sich auf den zu zahlenden oder tatsächlich gezahlten Preis für eingeführte Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der EU. Ausgangspunkt für seine Bestimmung ist der Kaufpreis, der zu berichtigen ist, wenn wichtige Elemente fehlen sollten. Bei der Bestimmung des Transaktionswerts geht es vor allem um Handhabbarkeit: Wie im Umsatzsteuergesetz (UStG) orientiert man sich daher an der Preisabsprache der einzelnen Parteien. Bezugspunkt ist darüber hinaus auch der Ort im Zollgebiet der Europäischen Union, an den die Ware verbracht werden soll. Aus diesem Grund sind Beförderungskosten hinzu- oder herauszurechnen.