Als Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) wird das Meeresgebiet seewärts des Küstenmeeres bis zur 200-Seemeilen-Grenze bezeichnet. Die deutschen Gewässer in Ost- und Nordsee unterteilen sich in das sogenannte Küstenmeer sowie die ausschließliche Wirtschaftszone. Das Küstenmeer ist deutsches Hohheitsgebiet: Damit unterliegt es der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. An die AWZ schließt sich dagegen die hohe See an, die dem Verkehr zwischen den Staaten dient: Ihre freie Benutzung im verkehrsrechtlichen Sinne bildet die Basis für den gesamten weltweiten Handel. In Ost- und Nordsee ist die Ausschließliche Wirtschaftszone im Wesentlichen mit dem sogenannten deutschen Festlandsockel identisch.