Eine Ausfuhranmeldung beim Zoll ist jedes Mal erforderlich, wenn Ware in ein Land außerhalb der EU exportiert wird. Das Ausfuhrdokument dient u.a. zur Kontrolle der Exportbestimmungen.
Es wird unterschieden zwischen elektronischer, mündlicher und konkludenter Zollanmeldung. Standard ist die elektronische Anmeldung, wenn der Rechnungswert der Ware 1000 Euro oder mehr beträgt oder das Gewicht 1000 kg oder mehr beträgt. Abhängig von der Art der Ware und dem Warenwert kann die Anmeldung aber auch mündlich oder konkludent abgegeben werden.