Der Begriff „besondere Überwachung“ bezeichnet die Erfassung und nachhaltige Kontrolle bestimmter Waren im Zollbereich.
Manche Warengruppen unterliegen der besonderen Überwachung durch den Zoll und der Fachbehörde, aufgrund von rechtlichen Vorschriften aus den Bereichen „Verbote und Beschränken“, Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle (z.B. Embargo).