Geliefert verzollt bedeutet, dass der Verkäufer seiner Verantwortung nachgekommen ist, wenn die Waren an einen benannten Ort gebracht und zur Einfuhr freigegeben werden. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, die mit dem Transport der Ware an den benannten Bestimmungsort verbunden sind, und ist verpflichtet, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr abzufertigen, alle Aus- und Einfuhrzölle zu entrichten und alle Zollformalitäten zu erledigen.