A.TR

Was ist ein A.TR.?

Das A.TR. ist eine Warenverkehrsbescheinigung (ein sogenannter „förmlicher Präferenznachweis“) im Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei (beidseitig).

Ein A.TR. kann für den Handel mit gewerblichen Waren (außer Agrar- und EGKS-Erzeugnissen) mit der Türkei ausgestellt werden. Das A.TR. gilt nur, wenn sich die Waren in der EU oder der Türkei im freien Verkehr befinden und direkt von einem Mitgliedstaat in die Türkei oder umgekehrt befördert werden.

Alle Waren, für die eine Bescheinigung A.TR. ausgestellt werden kann, sind grundsätzlich von Zöllen und Steuern befreit.

Der Vordruck der A.TR. wird vom Exporteur oder seinem Dienstleister ausgefüllt und vor der Ausfuhr der Waren von der zuständigen Ausfuhrzollstelle auf Richtigkeit überprüft und bescheinigt. Auch eine nachträgliche Ausstellung ist möglich.

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