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Was der Brexit-Deal für Unternehmen bedeutet

Das Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU hat fast 1300 Seiten, inklusive Anhängen. Doch was steht drin? Hier sind einige wichtige Punkte für ausgewählte Industrien und Branchen.

Warenhandel:

Das Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren mit Ursprung in UK und der EU vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen. Da das Vereinigte Königreich jedoch den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen hat, sind seit Januar Zollformulare und ggf. zusätzliche Lizenzen, Nachweise oder Zertifikate erforderlich. Die britische Finanz- und Zollbehörde (HMRC) schätzt, dass 270 Millionen Zollerklärungen in 2021 anfallen (in den vergangenen Jahren waren es etwa 55 Millionen Zollerklärungen im Jahr).

5 wichtige Punkte zum Thema Zoll:

  1. Zollformalitäten (= Anmeldungen) und Kontrollen (= Grenzkontrollen) werden ab dem 1. Januar 2021 erforderlich sein. Um einen reibungslosen Transport in das Vereinigte Königreich zu gewährleisten, ist es notwendig, die Waren sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich zu verzollen. Export- und Importanmeldung ist erforderlich.
  2. Das Abkommen sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen.
  3. Die Einfuhrumsatzsteuer wird weiterhin erhoben werden.
  4. Abhängig von der Ware sind zusätzlichen Lizenzen, Nachweise, Zertifikate erforderlich.
  5. Eine summarische Eingangs- oder Ausgangsanmeldung muss erfolgen.

Logistik:

Britische und europäische Spediteure können weiterhin ohne Einschränkungen den Ärmelkanal überqueren. Allerdings dürfen britische Unternehmen in Zukunft nur noch eine Ladung in der EU abladen und eine neue aufnehmen. Bislang waren bis zu drei Stopps erlaubt. Die IT-Systeme für die Grenzabfertigung waren bis zuletzt nicht getestet, und es zeigt sich momentan, dass viele Lkw-Fahrer nicht die richtigen Papiere dabei haben. Daher kommt es vermehrt zu langen Staus an den Grenzen. Die britische Regierung will ihre Grenzkontrollen bis Juli nur schrittweise einführen.

Automotive:

Die Importe bleiben zollfrei, was die Lieferketten und den Absatz der Autohersteller schützt. Besonders wichtig für die Zukunft der britischen Autoindustrie sind die Ursprungsregeln. Nur Fertigprodukte, die zu mindestens 60 Prozent aus britischen und europäischen Teilen bestehen, sind zollfrei. Großbritannien hatte auch japanische Teile einbeziehen wollen, da Nissan der größte Hersteller im Land ist und die Vorprodukte für E-Autos weitgehend aus Japan kommen. Die EU lehnte dies ab, aber in Zukunft werden in Großbritannien hergestellte E-Autos mit reduzierten Zöllen belegt.

Level Playing Field:

Britische und europäische Unternehmen können bei Verdacht auf unzulässige staatliche Beihilfen vor den Gerichten der jeweils anderen Seite klagen. Die Regierungen auf beiden Seiten können auch einseitig Sanktionen verhängen, etwa Strafzölle. London hat erreicht, dass diese Frage nicht vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird. Die EU hat einen Sanktionsmechanismus durchgesetzt. Das Gleiche gilt für Mindeststandards im Arbeits- und Umweltrecht. Wenn eine Seite einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb vermutet, kann sie Sanktionen verhängen, die wiederum vor einem Schiedsgericht angefochten werden können.

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