Die Europäische Kommission hat am 11. Januar 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/66 veröffentlicht, die die aktualisierte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821) enthält. Die aktualisierte Verordnung ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten.
Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zu gewährleisten.
Hintergrund
Die ursprüngliche EU-Dual-Use-Verordnung war am 9. September 2021 in Kraft getreten.