Bei Embargomaßnahmen handelt es sich um staatlich angeordnete Zwangsmaßnahmen, mit denen der Güterhandel mit einem bestimmten Land unterbunden werden soll. Angewendet werden sie in aller Regel als Repressalie gegen Völkerrechtsverletzungen – aber auch, um den betreffenden Staat zukünftig von bestimmten Handlungen abzuhalten. Umgesetzt werden Embargomaßnahmen auf Grundlage der sogenannten Embargos, bei denen es sich um Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr handelt. Mit ihrer Hilfe können Handlungen und Rechtsgeschäfte gegenüber bestimmten Ländern, Personen oder Personengruppen beschränkt oder untersagt werden. Anlass für Embargomaßnahmen sind für gewöhnlich Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates.