Der Versender legt dem Finanzamt die Ausfuhrbescheinigung als Nachweis für die erfolgte Ausfuhr vor.
Sie muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Ausstellers und das Ausstellungsdatum
- Name und Anschrift des Auftragnehmers und des Auftraggebers, falls es sich nicht um den Auftragnehmer handelt
- die handelsübliche Bezeichnung und die ausgeführte Menge
- den Ort und das Datum der Ausfuhr oder den Ort und das Datum der Versendung in das Drittgebiet
- Empfänger und Bestimmungsort im Drittland
- die MRN-Nummer des ABD (Ausfuhrbegleitdokument)
- Eine Erklärung des Emittenten, dass die Angaben in dem Dokument auf der Grundlage von in der Gemeinschaft nachprüfbaren Geschäftsunterlagen gemacht wurden.