Frachtfrei und Versicherung bezahlt an bedeutet, dass der Verkäufer die Waren dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort zu liefern hat. Der Verkäufer trägt die Kosten bis zur Lieferung, garantiert aber nicht, dass die Waren in einwandfreiem Zustand am Bestimmungsort ankommen. Der Verkäufer muss zumindest bis zum Bestimmungsort eine Versicherung für den Verlust oder die Beschädigung der Waren während des Transports abschließen.