Bei Delivered At Terminal (DAT) handelt es sich um eine Vertragsformel für Außenhandelsgeschäfte. Sie meint, dass der Verkäufer die Ware auf seine Kosten und sein Risiko liefert – unabhängig von der gewählten Transportart. Dem Käufer wird die Ware anschließend in einem vereinbarten Terminal zur Verfügung gestellt. Der Begriff des Terminals meint hier nicht, dass es sich um einen Flughafen handeln muss – vielmehr kann hier jeder Ort gemeint sein, der für eine Warenübergabe geeignet ist, so zum Beispiel auch ein Kai, eine Lagerhalle oder ein Containerdepot. Der Verkäufer trägt alle Risiken, die im Zusammenhang mit der Beförderung und Entladung der Ware im Terminal entstehen. Mit der Einfuhrabfertigung hat der Verkäufer nichts zu tun – sie ist Aufgabe des Käufers. Allerdings muss der Verkäufer alle Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, die dazu erforderlich sind.