BIN (Beteiligtenidentifikationsnummer)

Wofür steht BIN?

Im Rahmen des elektronischen Nachrichtenaustauschs mit dem Zoll ist für die Prüfung der Zugangsberechtigung und Identifizierung des Nachrichtensenders eine BIN (Beteiligtenidentifikationsnummer) vonnöten. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift beim elektronischen Nachrichtenaustausch. Beantragt werden kann die BIN bei der Generalzolldirektion, ehe sie anschließend vom Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) in Dresden vergeben wird. Bei der Inanspruchnahme des laufenden Zahlungsaufschubs ist zudem eine Aufschub-BIN zu beantragen.

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