Die EU plant die Einführung eines neuen Importkontrollsystems. Das ICS2 (Import Control System 2) soll am 15. März 2021 starten und dann in einer dreijährigen gestaffelten Übergangsperiode bis März 2024 ausgerollt werden. Die für Steuern und Zoll zuständige EU-Kommission schreibt dazu: „Seine Umsetzung stellt ein wesentliches EU-Zollinstrument für das Management von Eingangsgrenzkontrollen zur Sicherheit und Gefahrenabwehr dar. Es bildet die erste Verteidigungslinie für den Schutz des Binnenmarkts und der EU-Bürger.“
Das Programm beinhaltet eine vollständige Überarbeitung und Reform des bestehenden Systems in Hinblick auf den IT-Bereich, rechtliche Gesichtspunkte, Zollrisikomanagement/Kontrollen und die Handelstätigkeit. Dadurch wird das bestehende Einfuhrkontrollsystem (Import Control System, ICS) schrittweise eingestellt und durch ICS2 ersetzt.
ICS2 ist ein Fracht-Vorabinformationssystem. Somit werden über dieses System Daten über sämtliche in die EU eingeführten Waren erhoben – noch bevor diese die EU-Außengrenzen erreichen. Damit wird sich ICS2 direkt auf alle Wirtschaftsakteure auswirken, die an dem Versand, der Beförderung und dem Handling von Fracht-, Express- oder Postsendungen beteiligt sind.
Diese Wirtschaftsteilnehmer sind direkt von ICS2 betroffen:
- Postunternehmen innerhalb und außerhalb der EU
- Expresszustelldienste
- Luftfrachtunternehmen
- Speditions- und Logistikunternehmen
- Endempfänger mit Sitz in der EU (für Waren, die über den Seeverkehr empfangen werden)
- See-, Eisenbahn- und Straßentransporteure
- Vertreter aller oben genannten Bereiche
Sie alle werden Sicherheitsdaten für ICS2 zur Verfügung stellen müssen.
Neben diesen direkt betroffenen Akteuren wird ICS2 auch indirekt alle Hersteller, Exporteure und Einzelpersonen von außerhalb der EU betreffen, die Waren in die oder durch die EU versenden wollen. Denn sie werden den direkt betroffenen Akteuren die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen müssen.
Was droht, wenn Unternehmen unvorbereitet sind?
Wenn die verschiedenen Wirtschaftsteilnehmer nicht rechtzeitig vorbereitet sind und die notwendigen Daten ICS2 nicht übermittelt werden, werden Sendungen und Fracht an den Zollgrenzen der EU gestoppt und das Zollamt fertigt die jeweiligen Waren nicht ab. Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass mangelhafte Anmeldungen entweder abgelehnt oder unnötigen Interventionen unterworfen werden und zu Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung führen können.