Die Liste gilt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und findet sich im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039.
Hintergrund
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) ist ein Instrument der Handelspolitik der Europäischen Union (EU). Es gewährt Entwicklungsländern Zollpräferenzen bei der Einfuhr von Waren in die EU. Die APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012 sieht jedoch unter bestimmten Umständen eine Aussetzung der gewährten Zollpräferenzen vor. Dies ist dann der Fall, wenn der durchschnittliche Wert dieser Waren, die aus dem APS-begünstigten Land in die EU eingeführt werden, drei Jahre hintereinander die in Anhang VI der genannten Verordnung aufgeführten Schwellenwerte überschreitet. Die Schwellenwerte werden als Prozentsatz des Gesamtwerts der Einfuhren derselben Waren aus allen APS-begünstigten Ländern in die EU berechnet.
Quelle:
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039 der Kommission vom 29. Juni 2022 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen, die bestimmten APS-begünstigten Ländern gewährt wurden, für das Jahr 2023; ABl. L 173 vom 30. Juni 2022, S. 58.