Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist eine Entscheidung der Zollbehörde darüber, wie die in dem Antrag aufgeführten Waren in den Gemeinsamen Zolltarif (TARIC) der Europäischen Gemeinschaft einzureihen sind. Diese Entscheidung ist rechtsverbindlich und dient dazu, dass der Wirtschaftsbeteiligte bereits vor der Abfertigung der Ware die entstehenden Kosten berechnen und die notwendigen Papiere rechtzeitig beschaffen kann.
Vorteile der verbindlichen Zolltarifauskunft
Die vZTA hat zunächst den Vorteil, dass man Zeit im Zollabwicklungsprozess spart. Liegt bei der Abfertigung nämlich keine verbindliche Zolltarifauskunft vor, müssen die zur Ware passenden Codenummern im elektronischen Zolltarif erst gesucht und gefunden werden. Dieser Vorgang ist nicht nur zeitintensiv, sondern könnte bei falscher Einreihung von Seiten des Wirtschaftsbeteiligten auch dazu führen, dass die Kosten höher ausfallen als vorher gedacht oder benötigte Dokumente eventuell fehlen.
Im schlimmsten Fall erspart die verbindliche Zolltarifauskunft sogar strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Ermittlungsverfahren aufgrund falscher Zollanmeldungen. Denn hat ein Wirtschaftsbeteiligter die falsche Zolltarifnummer gewählt, drohen Nachzahlungen, Bußgelder und Strafverfahren und das kann sehr teuer werden.
Wir unterstützen Sie bei der vZTA
Die Experten von Gerlach Zolldienste beraten und unterstützen Sie gerne in dieser Angelegenheit. Darüber hinaus können wir die verbindliche Zolltarifauskunft für Sie bei den Zollbehörden beantragen.
Das schafft Ihnen Rechtssicherheit und Sie ersparen sich viele Risiken.