Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und Indonesien ist am 1. November in Kraft getreten. Es soll für einen weiteren Ausbaus der Handelsbeziehungen zwischen den Partnern sorgen. Nach Angaben der EFTA bekommen die EFTA-Staaten Zugang zu Exportprodukten wie Fisch und Meereserzeugnissen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produkten der Lebensmittelindustrie, industriellen und technischen Erzeugnissen, Maschinen und Uhren sowie Chemikalien und Arzneimitteln durch das Abkommen. Das CEPA soll auch den Handel mit Dienstleistungen fördern, z. B. für energiebezogene Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen, die Finanzindustrie oder durch den Zugang von Wartungspersonal. Außerdem biete es einen verbesserten Rahmen für grenzüberschreitende Investitionen.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die nachhaltige Entwicklung. Das Abkommen beinhaltet Verpflichtungen der Vertragsparteien in den Bereichen Umweltschutz, Grundrechte sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldressourcen und Pflanzenöl.
Zollrechtliche Änderung
Für die Schweiz ergibt sich in puncto Zollabwicklung durch das Abkommen eine entscheidende Änderung: Indonesien gilt mit dem Inkrafttreten nicht mehr als Entwicklungsland. Das führt dazu, dass für die präferenzielle Einfuhr in die Schweiz zukünftig nicht mehr das Form A beziehungsweise die Ursprungserklärung auf der Rechnung (APS-Abkommen) vorzulegen sind, sondern ausschließlich die Ursprungserklärung nach diesem Freihandelsabkommen, um in den Genuss einer Präferenzbegünstigung (Zollbegünstigung) zu kommen.
Laut EFTA belief sich der Warenhandel zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien im Jahr 2020 auf mehr als 1,1 Milliarden Euro. Die EFTA-Staaten exportierten Waren im Wert von 628 Millionen Euro. Beim Import belief sich dieser Wert auf 518 Millionen Euro.
Mehr Informationen zur Bedeutung des Abkommens für die Schweiz finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft.