Die Meldungen zur Intrahandelsstatistik, kurz: Intrastat-Meldung, müssen nicht bei jedem grenzüberschreiten Verkehr vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass bestimmte Warenwerte überschritten werden: 500.000 € bei Versendungen in andere bzw. 800.000 € bei Eingängen aus anderen Mitgliedstaaten.
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Zum 1. Januar 2022 gibt es nun jedoch einige wichtige Änderungen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Diese Änderungen haben teilweise bedeutende Auswirkungen, daher bitten wir Sie sich hier ausreichend vorzubereiten:
Wir möchten insbesondere auf diese beiden Punkte hinweisen:
- Bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten ist das Ursprungsland der exportierten Ware ab Berichtsmonat Januar 2022 verpflichtend anzumelden.
- Bei Versendungen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union muss künftig auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Warenempfängers im Bestimmungsland angegeben werden.
Für nähere Infos besuchen Sie die Seite des Statistischen Bundesamtes. Hier sind Unterlagen und Erklärvideos zu diesem Thema zu finden.