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Wichtige Änderungen für Intrastat-Meldungen zum 1.1.2022

Intrastat-Meldungen dienen der Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unternehmen müssen Warenversendungen und -eingänge zentral melden, in Deutschland an das Statistische Bundesamt. Nun hat das Bundesamt über wichtige Änderungen, die ab 1. Januar 2022 gelten, informiert.

Die Meldungen zur Intrahandelsstatistik, kurz: Intrastat-Meldung, müssen nicht bei jedem grenzüberschreiten Verkehr vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass bestimmte Warenwerte überschritten werden: 500.000 € bei Versendungen in andere bzw. 800.000 € bei Eingängen aus anderen Mitgliedstaaten.


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Zum 1. Januar 2022 gibt es nun jedoch einige wichtige Änderungen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Diese Änderungen haben teilweise bedeutende Auswirkungen, daher bitten wir Sie sich hier ausreichend vorzubereiten:

Wir möchten insbesondere auf diese beiden Punkte hinweisen:

  1. Bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten ist das Ursprungsland der exportierten Ware ab Berichtsmonat Januar 2022 verpflichtend anzumelden.
  2. Bei Versendungen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union muss künftig auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Warenempfängers im Bestimmungsland angegeben werden.

Für nähere Infos besuchen Sie die Seite des Statistischen Bundesamtes. Hier sind Unterlagen und Erklärvideos zu diesem Thema zu finden.

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