Zum 1. Januar 2022 werden die Nummerierungen der in der Intrastat-Anmeldung verwendeten Geschäftsarten erneuert und überabeitet. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Intrastat-Meldung, sondern ist unter anderem auch für Zollanmeldungen mit ATLAS relevant. Da die in der in Intrastat-Meldung verwendeten Geschäftsarten mit denen in der Zollanmeldung harmonisiert sind, ändern sich diese auch dort ab dem 1. Januar 2022. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
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In ATLAS werden die Änderungen jedoch erst ab dem 15. Januar 2022 umgesetzt. Für Ihre Ein- und Ausfuhren bedeutet dies, dass die neuen Arten des Geschäfts – anders als in Ihren Intrastat-Meldungen – erst ab dem 15. Januar 2022 gemeldet werden dürfen.
Eine wichtige Änderung betrifft die Unterteilung der Geschäftsart. Künftig wird unterschieden, ob es sich um einen endgültigen Kauf/Verkauf an ein Unternehmen (B2B) oder an eine Privatperson (B2C) handelt. Die bisherige Codierung der Geschäftsart für einen endgültigen Kauf/ Verkauf (11) gliedert sich somit in zwei neue:
- 11 – endgültiger Kauf/Verkauf B2B ( Business to Business )
- 12 – endgültiger Kauf/Verkauf B2C ( Business to Consumer )
Die bisher mit Geschäftsart 12 angemeldeten Mustersendungen / Konsignationsgeschäfte werden künftig mit Code 32 angemeldet:
- 32 – Ansichts- oder Probesendung (einschließlich Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte)
Neue Geschäftsarten-Nummerierungen im Detail
Nummerierungsänderungen in folgenden Bereichen:
- „1x“ (Ware vs. Entgelt)
- „11“ – Handel mit Unternehmen – nur noch zwischen Unternehmen!
- „12“ – Handel mit Privatkunden (inkl. Versandhandel); bisher „11“
- „3x“ (Eigentumswechsel ohne Entgelt)
- „31“ – Lieferungen an Logistiklager; bisher „12“
- „32“ – Probesendungen & Konsi-/Kommissionslager; bisher „12“
- „33“ – Finanzierungsleasing; bisher „14“
- „34“ – Eigentumswechsel ohne Entgelt; bisher „13“ & „31“ – „34“
- „6x“ (nur für den Extrahandel)
- „68“ – Zolllagerverkehre; bisher „92“
- „7x“ (Gemeinschaftsprogramme)
- „71“ – Quasi-Import; früher „99“
- „72“ – Quasi-Export; früher z. B. „11“
- „9x“ (Miete, Sonstiges)
Keine Änderungen in der Nummerierung in folgenden Bereichen:
- „2x“ (Rück-/Ersatzlieferungen)
- „4x“ (zur LV) / „5x“ (nach LV)
- „81“ (Werklieferungen)
Änderungen in den Details der Geschäftsarten
Die genaue Definition der Geschäftsarten ändert sich in den folgenden Bereichen:
- 11 und 12 (Kaufgeschäfte)
- 21, 22 und 23 (Rücksendungen und Ersatzlieferungen)
- 31 bis 34 (Lagerverkehr, Finanzierungsleasing, Geschäfte ohne finanzielle Gegenleistung)
- 41 bis 52 (Lohnveredelung)
- 67, 68 und 69 (Spezielle Warenverkehre im Extrahandel)
- 71 und 72 (Quasi-Importe und Quasi-Exporte)
- 81, 91 und 99 (Geschäfte mit Generalvertrag, vorübergehende Warenverkehre und sonstige Geschäfte)
Mehr Informationen zu den Änderungen bei Anmeldungen zu Außenhandelsstatistik bekommen Sie auf der Website des Statistischen Bundesamtes.