Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass die Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für bestimmte Erzeugnisse aus Indien, Indonesien und Kenia ausgesetzt werden. Die Aussetzung wird vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wirksam. Dies ist Teil der dreijährigen Überprüfung, die die Kommission durchführt, um festzustellen, ob der Wert der betreffenden Produkte bestimmte Schwellenwerte überschreitet.
Hintergrund
Das APS-System ist ein handelspolitisches Instrument der Europäischen Union (EU). Es gewährt Entwicklungsländern Zollpräferenzen bei der Wareneinfuhr in die EU.
Das APS-System besteht aus einer
- allgemeinen Regelung
- Sonderregelung zugunsten von am wenigsten entwickelten Ländern [sog. Everything but Arms (EBA) – Initiative] und
- Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und gute Regierungsführung (sog. APS+)
Die Liste der APS-begünstigten Länder wird jährlich überprüft. Die APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012 enthält auch Bestimmungen zur Aufhebung der Zollpräferenzen für Warengruppen (sog. Graduierung) und Schutzmaßnahmen im Falle überhöhter Einfuhren in die EU. Das ist der Fall, wenn der durchschnittliche Wert dieser aus dem APS-begünstigten Land in die EU eingeführten Waren drei Jahre hintereinander die in Anhang VI der genannten Verordnung aufgeführten Schwellenwerte übersteigt. Die Schwellenwerte werden als Prozentsatz des Gesamtwertes der Einfuhren der gleichen Waren aus allen APS-begünstigten Ländern in die Union berechnet.