Bereits im Oktober 2021 hat die Europäische Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll von bis zu 24,6 % des Warenwertes auf die Einfuhren von bestimmten flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen in Form von Coils, Platten, aufgerollten Bändern und Blechen mit Ursprung in China eingeführt. Dieser wurde jedoch zunächst ausgesetzt. Nach Überprüfung hat die EU nun beschlossen, diese Aussetzung nicht aufrecht zu erhalten, sodass seit dem 12. Juli 2022 die Antidumpingzölle erhoben werden. Betroffen sind davon bestimmte Waren aus den Zolltarifpositionen 7606 und 7607.
Rückwirkend für den Zeitraum der Antidumpinguntersuchung in 2020/2021 sind übrigens keine Antidumpingzölle fällig, weil keine zollamtliche Erfassung von Seiten der Zollbehörden durchgeführt wurde.