Die Abkürzung VuB steht für „Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr“. VuB sind alle Vorschriften, die das Verbringen von Waren über die Zollgrenze der Europäischen Union bzw. über die Staatsgrenze verbieten oder beschränken.
Normalerweise besteht die Umsetzung der Verbote und Beschränkungen darin, dass zur Überführung in ein Zollverfahren bestimmte Unterlagen erforderlich sind. Solche Unterlagen sind beispielsweise Bewilligungen, Bescheinigungen, Zeugnisse, Bestätigungen einer Behörde oder eines Organes über die Erfüllung bestimmter Anforderungen usw.