Frachtfrei bis bedeutet, dass der Verkäufer die Waren dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls dieser Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) übergibt und dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Frachtvertrag abzuschließen und die für die Lieferung der Waren an den benannten Bestimmungsort anfallenden Frachtkosten zu zahlen.