Dual-Use-Güter sind Güter mit einem doppelten Verwendungszweck. Das heißt, dass diese Güter sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind (z.B. bestimmte Chemikalien, Maschinen, Technologien und Werkstoffe, aber auch Software oder Technologien). Darin eingeschlossen sind auch alle Waren, die sowohl für nichtexplosive Zwecke als auch für jedwede Form der Unterstützung bei der Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern verwendet werden können.
Die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Daher sollten Exporte vor der Ausfuhr genau prüfen, ob es sich bei den zu exportierenden Waren um Dual-Use-Güter handelt.