Mexiko - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/ch-de/ Customs. Simply Cleared. Thu, 11 May 2023 13:39:34 +0000 de-CH hourly 1 https://gerlach-customs.com/wp-content/uploads/2019/10/Icon_gerlach_250px-1-70x70-1.png Mexiko - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/ch-de/ 32 32 Abkommen zwischen EFTA und Indonesien in Kraft getreten https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/abkommen-zwischen-efta-und-indonesien-in-kraft-getreten/ Fri, 19 Nov 2021 15:05:00 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/abkommen-zwischen-efta-und-indonesien-in-kraft-getreten/ Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und Indonesien ist am 1. November in Kraft getreten. Es soll für einen weiteren Ausbaus der Handelsbeziehungen zwischen den Partnern sorgen. Nach Angaben der EFTA bekommen die EFTA-Staaten Zugang zu Exportprodukten wie Fisch und Meereserzeugnissen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produkten der Lebensmittelindustrie, industriellen und technischen Erzeugnissen, Maschinen und Uhren sowie Chemikalien und Arzneimitteln durch das Abkommen. Das CEPA soll auch den Handel mit Dienstleistungen fördern, z. B. für energiebezogene Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen, die Finanzindustrie oder durch den Zugang von Wartungspersonal. Außerdem biete es einen verbesserten Rahmen für grenzüberschreitende Investitionen.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die nachhaltige Entwicklung. Das Abkommen beinhaltet Verpflichtungen der Vertragsparteien in den Bereichen Umweltschutz, Grundrechte sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldressourcen und Pflanzenöl.

Zollrechtliche Änderung

Für die Schweiz ergibt sich in puncto Zollabwicklung durch das Abkommen eine entscheidende Änderung: Indonesien gilt mit dem Inkrafttreten nicht mehr als Entwicklungsland. Das führt dazu, dass für die präferenzielle Einfuhr in die Schweiz zukünftig nicht mehr das Form A beziehungsweise die Ursprungserklärung auf der Rechnung (APS-Abkommen) vorzulegen sind, sondern ausschließlich die Ursprungserklärung nach diesem Freihandelsabkommen, um in den Genuss einer Präferenzbegünstigung (Zollbegünstigung) zu kommen.

Laut EFTA belief sich der Warenhandel zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien im Jahr 2020 auf mehr als 1,1 Milliarden Euro. Die EFTA-Staaten exportierten Waren im Wert von 628 Millionen Euro. Beim Import belief sich dieser Wert auf 518 Millionen Euro.

Mehr Informationen zur Bedeutung des Abkommens für die Schweiz finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft.

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Modernisiertes Freihandelsabkommen EFTA–Türkei https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/modernisiertes-freihandelsabkommen-efta-tuerkei/ Thu, 30 Sep 2021 12:09:01 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/modernisiertes-freihandelsabkommen-efta-tuerkei/ Doe Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und die Türkei haben ihr Freihandelsabkommen (FHA) modernisiert. Dies gab die Schweiz, die zusammen mit Norwegen, Island und Liechtenstein Mitglied der EFTA ist, bekannt. Mit dem modernisierten Freihandelsabkommen können die EFTA-Länder ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit der Türkei weiter vertiefen. Der Marktzugang und die Rechtssicherheit für Exportunternehmen werden deutlich verbessert. So führt die neue Version neue Bestimmungen ein, um die gegenseitige Anerkennung des Schutzes von geistigem Eigentum, den Austausch im Dienstleistungssektor sowie den Handel und die nachhaltige Entwicklung zu erleichtern.

Umfassendes Abkommen

Das modernisierte Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei deckt einen umfassenden Geltungsbereich ab. Beispielsweise hat die Türkei der Schweiz neue Handelszugeständnisse für Schweizer Einfuhren von Käse, Fleischzubereitungen, Fruchtsäften, Kaffee, Tabak, Schokolade, Keksen, Müsli und bestimmter Babynahrung gewährt.

Turkei EFTA cooperation

Die Bestimmungen im Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung legen einen gemeinsamen Referenzrahmen fest, und die Vertragsparteien verpflichten sich, diesen in ihren präferenziellen Wirtschaftsbeziehungen so einzuhalten, dass die mit den Freihandelsabkommen verfolgten wirtschaftlichen Ziele mit ihren Zielen im Bereich Umweltschutz und Arbeitsrechte übereinstimmen. Um die korrekte Umsetzung dieser Bestimmungen zu überprüfen, sind institutionelle Mechanismen vorgesehen.

Das modernisierte Freihandelsabkommen mit der Türkei wurde am 25. Juni 2018 unterzeichnet und trat nun zum 1. Oktober 2021 in Kraft.

Die Europäische Freihandelsassoziation (Englisch: European Free Trade Association, EFTA; Französisch: Association européenne de libre-échange, AELE) wurde 1960 von ursprünglich sieben Ländern gegründet. Die heutigen Mitglieder sind die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island.

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EU-Mexiko Handelsabkommen modernisiert https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/eu-mexiko-handelsabkommen/ Thu, 26 Aug 2021 10:24:09 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/eu-mexiko-handelsabkommen/ Mexiko ist ein wichtiger Markt für europäische und vor allem deutsche Unternehmen. 2020 belief sich das deutsch-mexikanische Handelsvolumen laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf 19,1 Milliarden Euro. Damit bleibt Mexiko wichtigstes Empfängerland von deutschen Exporten in Lateinamerika.

Was wurde verhandelt – Details zum modernisierten Abkommen

Das Wichtigste vorab: Mit der Modernisierung des bestehenden Handelsabkommens aus dem Jahr 2000 haben sich die EU und Mexiko darauf geeinigt, weitere Zölle abzubauen. So sollen beispielsweise die bestehenden hohen Zölle Mexikos für landwirtschaftliche Produkte schrittweise wegfallen.

D.h. im Rahmen des modernisierten EU-Mexiko-Abkommens wird in Zukunft nahezu der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko zollfrei erfolgen. Dadurch entstehen neue Exportchancen für hochwertige Lebensmittel und Getränke, aber auch EU-Exporte aus anderen Bereichen.

Die neue Vereinbarung wird auch neue Regeln in Bezug auf die Zollabwicklung einführen, um den „Papierkram“ und die Warenkontrollen beim mexikanischen Zoll zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die bisher verwendete Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird abgeschafft. Als Präferenznachweis zählt künftig nur noch die Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier. Bei Sendungen mit Präferenzwaren im Wert von über 6.000 Euro dürfen diese in der EU nur von Registrierten Exporteuren (REX) angefertigt werden. Bestehende REX-Registrierungen (beispielsweise für Kanada oder Japan) können für Mexiko verwendet werden. Die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer findet für Mexiko keine Anwendung mehr.

In Mexiko dürfen nur von den dortigen Behörden autorisierte Exporteure Ursprungserklärungen für Sendungen mit Präferenzwaren im Wert über 6.000 Euro ausstellen.

Gerlach Zolldienste unterstützt Unternehmen gerne beim Verfahren zur Erlangung des Status als „Registrierter Exporteur (REX). „Wir raten unseren Kunden und generell allen Unternehmen sich diese Exportchancen, die sich durch die Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens ergeben, nicht entgehen zu lassen. Mit unserer großen Zollerfahrung und -Expertise stehen wir ihnen nicht nur beim REX-Verfahren, sondern bei allen zollrelevanten Themen zur Seite. Sie können uns gerne jederzeit kontaktieren,“ sagt Brikeno Popaj, Head of Sales Gerlach Germany.

Die neue Vereinbarung bietet neben dem Warenhandel auch neue Möglichkeiten für den Dienstleistungsexport in Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Transport, E-Commerce und Telekommunikation. Zudem ist es das erste Abkommen zwischen der EU und einem lateinamerikanischen Land, das auch Investitionen schützt sowie in dem Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung und Maßnahmen gegen Bestechung und Geldwäsche vereinbart wurden. Darüber hinaus werden 340 geografische Angaben (GIs) von regionaltypischen europäischen Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen auf dem mexikanischen Markt geschützt.

Mehr Details zur Vereinbarung der EU mit Mexiko über die Modernisierung des Handelsteils des Global Agreement finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission „In focus EU-Mexico Trade Agreement“.

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