Vereinigtes Königreich - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/ch-de/ Customs. Simply Cleared. Thu, 11 May 2023 13:40:14 +0000 de-CH hourly 1 https://gerlach-customs.com/wp-content/uploads/2019/10/Icon_gerlach_250px-1-70x70-1.png Vereinigtes Königreich - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/ch-de/ 32 32 Post-Brexit: Warum als REX registrieren lassen? https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/brexit-warum-als-rex-registrieren-lassen/ Fri, 05 Feb 2021 12:49:54 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/brexit-warum-als-rex-registrieren-lassen/ Basierend auf dem Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) können Unternehmen von vergünstigten Zollsätzen profitieren. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel:

Auf der Handels-oder Pro-Forma-Rechnung muss ein Ursprungsnachweis enthalten sein, aus dem hervorgeht, dass die Waren aus dem Vereinigten Königreich oder der EU stammen (sofern die Anforderungen gemäß der Vereinbarung über Ursprungsregeln erfüllt sind).

Ursprungserklärung

Die Ursprungserklärung auf der Rechnung kann von jedem Exporteur ausgestellt werden, wenn der Wert der Sendung 6.000 EUR (derzeit 5.700 GBP) oder weniger beträgt. Liegt der Wert über diesem Betrag, muss der EU-Exporteur eine REX-Nummer (Registered Exporter) haben und diese mit in die Erklärung aufnehmen. Für die Ursprungserklärung auf der Handels-oder Pro-forma-Rechnung muss der folgende Text verwendet werden:

The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference No. (REX or GB EORI number)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ……. preferential origin.
(Place and date)*
(Name of the exporter)

*Kann weggelassen werden, wenn diese Information bereits im Dokument selbst enthalten ist

REX Registrierung – kontaktieren Sie uns!

Die Registrierung als REX gewinnt immer mehr an Bedeutung: Die wichtigen Handelspartner Kanada, Japan, Vietnam und nun auch das Vereinigte Königreich (VK) beziehen sich auf den REX. Für deutsche Unternehmen die im globalen Handel tätig sind, empfehlen wir die REX Registrierung vorzunehmen.

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne in dieser Angelegenheit: Support.Brexit@gerlach-customs.com


Checkliste für deutsche Unternehmen mit Warenverkehr in das Vereinigte Königreich

  • Ausfuhranmeldungen werden notwendig
  • EORI Nummer wird benötigt: Für eine Ausfuhr oder Einfuhr aus der/in die EU benötigen Sie eine EU-EORI-Nummer. In allen EU-Staaten wird das jeweilige Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE.
  • Für eine Ausfuhr oder Einfuhr aus/nach Großbritannien benötigen Sie eine GB-EORI-Nummer.
  • Ausfuhrgenehmigungen für sensible Güter werden notwendig
  • T2 Dokument für Unionswaren (Bestimmung Inland GB oder Durchfuhr GB nach Nordirland)
  • T1 Dokument für Nicht-Unionsware
  • Einfuhrzölle fallen in UK gemäß dem UK Zolltarif an
  • Um von dem Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, kurz: TCA) und den Präferenzzöllen profitieren zu können sind folgende Dinge notwendig:
    • Ursprungserklärung auf der Rechnung erforderlich
    • REX Registrierung

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Was der Brexit-Deal für Unternehmen bedeutet https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/was-der-brexit-deal-fuer-unternehmen-bedeutet/ Fri, 05 Feb 2021 08:00:32 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/was-der-brexit-deal-fuer-unternehmen-bedeutet/ Warenhandel:

Das Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren mit Ursprung in UK und der EU vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen. Da das Vereinigte Königreich jedoch den Binnenmarkt und die Zollunion verlassen hat, sind seit Januar Zollformulare und ggf. zusätzliche Lizenzen, Nachweise oder Zertifikate erforderlich. Die britische Finanz- und Zollbehörde (HMRC) schätzt, dass 270 Millionen Zollerklärungen in 2021 anfallen (in den vergangenen Jahren waren es etwa 55 Millionen Zollerklärungen im Jahr).

5 wichtige Punkte zum Thema Zoll:

  1. Zollformalitäten (= Anmeldungen) und Kontrollen (= Grenzkontrollen) werden ab dem 1. Januar 2021 erforderlich sein. Um einen reibungslosen Transport in das Vereinigte Königreich zu gewährleisten, ist es notwendig, die Waren sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich zu verzollen. Export- und Importanmeldung ist erforderlich.
  2. Das Abkommen sieht Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen.
  3. Die Einfuhrumsatzsteuer wird weiterhin erhoben werden.
  4. Abhängig von der Ware sind zusätzlichen Lizenzen, Nachweise, Zertifikate erforderlich.
  5. Eine summarische Eingangs- oder Ausgangsanmeldung muss erfolgen.

Logistik:

Baxter

Britische und europäische Spediteure können weiterhin ohne Einschränkungen den Ärmelkanal überqueren. Allerdings dürfen britische Unternehmen in Zukunft nur noch eine Ladung in der EU abladen und eine neue aufnehmen. Bislang waren bis zu drei Stopps erlaubt. Die IT-Systeme für die Grenzabfertigung waren bis zuletzt nicht getestet, und es zeigt sich momentan, dass viele Lkw-Fahrer nicht die richtigen Papiere dabei haben. Daher kommt es vermehrt zu langen Staus an den Grenzen. Die britische Regierung will ihre Grenzkontrollen bis Juli nur schrittweise einführen.

Automotive:

Die Importe bleiben zollfrei, was die Lieferketten und den Absatz der Autohersteller schützt. Besonders wichtig für die Zukunft der britischen Autoindustrie sind die Ursprungsregeln. Nur Fertigprodukte, die zu mindestens 60 Prozent aus britischen und europäischen Teilen bestehen, sind zollfrei. Großbritannien hatte auch japanische Teile einbeziehen wollen, da Nissan der größte Hersteller im Land ist und die Vorprodukte für E-Autos weitgehend aus Japan kommen. Die EU lehnte dies ab, aber in Zukunft werden in Großbritannien hergestellte E-Autos mit reduzierten Zöllen belegt.

Level Playing Field:

Britische und europäische Unternehmen können bei Verdacht auf unzulässige staatliche Beihilfen vor den Gerichten der jeweils anderen Seite klagen. Die Regierungen auf beiden Seiten können auch einseitig Sanktionen verhängen, etwa Strafzölle. London hat erreicht, dass diese Frage nicht vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird. Die EU hat einen Sanktionsmechanismus durchgesetzt. Das Gleiche gilt für Mindeststandards im Arbeits- und Umweltrecht. Wenn eine Seite einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb vermutet, kann sie Sanktionen verhängen, die wiederum vor einem Schiedsgericht angefochten werden können.

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