marokko - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/de-de/ Customs. Simply Cleared. Thu, 11 May 2023 13:20:03 +0000 de-DE hourly 1 https://gerlach-customs.com/wp-content/uploads/2019/10/Icon_gerlach_250px-1-70x70-1.png marokko - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/de-de/ 32 32 Antidumpingzoll für KFZ-Aluminiumräder aus Marokko https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/antidumpingzoll-fuer-kfz-aluminiumraeder-aus-marokko/ Wed, 05 Oct 2022 11:06:11 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/antidumpingzoll-fuer-kfz-aluminiumraeder-aus-marokko/ Die Europäische Kommission hat im November 2021 ein Antidumpingverfahren gegen Marokko eingeleitet. Nun hat die Kommission mit Wirkung vom 16. Juli 2022 vorläufige Antidumpingmaßnahmen auf Aluminiumräder mit Ursprung in Marokko eingeführt. Die Maßnahmen gelten für sechs Monate.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Kraftfahrzeugräder aus Aluminium der KN-Positionen 8701 bis 8705, auch mit Zubehör, auch mit Reifen, die ihren Ursprung in Marokko haben.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8708 70 10 und ex 8708 70 50 (TARIC-Codes: 8708 70 10 15, 8708 70 10 50, 8708 70 50 15 und 8708 70 50 50). Es gilt ein vorläufiger Antidumpingzoll in Höhe von 16,5 Prozent (TARIC-Zusatzcode C999).

Daneben gibt es einen unternehmensspezifischen Zollsatz für die Firma HANDS 8 S.A.. Dieser beträgt 8 Prozent (TARIC-Zusatzcode  C873). Die Anwendung des unternehmensspezifischen Zollsatzes setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Namen und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in Marokko hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 16,5 Prozent Anwendung.

Für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig.

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