Deutschland - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/de-de/ Customs. Simply Cleared. Thu, 04 Jan 2024 15:30:53 +0000 de-DE hourly 1 https://gerlach-customs.com/wp-content/uploads/2019/10/Icon_gerlach_250px-1-70x70-1.png Deutschland - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/de-de/ 32 32 E-Commerce: Versand von den USA nach Deutschland https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/e-commerce-versand-von-den-usa-nach-deutschland/ Thu, 15 Dec 2022 12:10:21 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/e-commerce-versand-von-den-usa-nach-deutschland/ Deutschland ist einer der größten Importeure von Produkten aus den USA in Europa und die beiden Länder sind sehr gut miteinander verbunden. Doch natürlich müssen Unternehmen, die Waren aus den USA nach Deutschland einführen wollen, bestimmte Vorschriften beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Zollvorschriften in Deutschland

Wie in anderen EU-Ländern muss der Importeur auch in Deutschland eine Reihe von Dokumenten vorlegen, bevor er ausländische Waren ins Land lässt. Dazu gehören die Handelsrechnung, die Packliste, das Ursprungszeugnis, der Frachtbrief für Seefracht oder der Luftfrachtbrief bei Luftfracht.

Darüber hinaus ist es notwendig, sich für eine EORI-Nummer zu registrieren. Nur Unternehmen mit einer solchen Nummer sind berechtigt, Waren innerhalb und außerhalb der EU ein- oder auszuführen. Wenn Sie Waren aus den USA nach Deutschland einführen, sollten Sie darüber hinaus die folgenden Aspekte beachten:

  • Beachten Sie etwaige Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Waren
  • Beantragen Sie bei Bedarf eine Ausfuhrgenehmigung
  • Berücksichtigen Sie die geltenden Zollbestimmungen: Importierte Waren aus den USA und Nicht-EU-Ländern müssen angemeldet werden. Die Höhe der Zollabgaben ist in der Zollverordnung § 29 geregelt.
  • Kennen Sie alle wichtigen Anforderungen in Bezug auf die Zahlung von Steuern. Ansprechpartner hierfür ist der Allgemeine Zolldienst. Solange die Zölle und die Umsatzsteuer, die für die eingeführten Waren fällig sind, nicht bezahlt werden, behält der Zoll die Waren ein.
  • Legen Sie den Frachtpreis offen. Wenn dieser nicht ersichtlich ist, wird der Wert der eingeführten Waren geschätzt, um die Zollgebühren zu ermitteln.
  • Stellen Sie transparente Informationen über die Zahlung der Frachtkosten zur Verfügung. Entscheidend ist hier, wer die Frachtkosten zahlt. Wenn der Absender aus den USA sie bezahlt, ist es wichtig, dass diese als Einzelposten auf der Rechnung aufgeführt sind. Andernfalls kann der Einfuhrzoll dem Importeur doppelt in Rechnung gestellt werden.

Obwohl es nicht viele Einschränkungen bei der Einfuhr nach Deutschland gibt, unterliegen einige Produkte zusätzlichen Vorschriften. Dazu gehören Arzneimittel, Chemikalien, Stahl- und Eisenprodukte, Kleidung und Textilien sowie Gemüse und Obst. Genauere Informationen zu diesen und anderen Produkten finden Sie in der TARIC-Datenbank.

Mitte 2021 hat die EU die Schwelle abgeschafft, ab der Transaktionen im elektronischen Handel in der EU der EU-Umsatzsteuer und einer Zollerklärung unterliegen. Das bedeutet, dass alle Einfuhren in EU-Länder – unabhängig vom Warenwert – nun der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Es wurde ein elektronisches Import-One-Stop-Shop-Portal eingeführt, über das sich Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern für die Umsatzsteuer in der EU registrieren lassen können und der korrekte Umsatzsteuerbetrag an den Mitgliedstaat abgeführt wird, dem er zusteht. Dies vereinfacht den Prozess, da Sie die Umsatzsteuer erheben, erklären und abrechnen können und Ihre Rechnung über eine periodische Steuererklärung (für Waren bis zu einem Wert von 150 €) direkt an die EU-Steuerbehörden zahlen können.

Für Ihre Kunden bedeutet dies mehr Preistransparenz: Wenn sie bei einem im One Stop Shop registrierten Nicht-EU-Verkäufer kaufen, ist die Umsatzsteuer Teil des Preises, den sie dem Verkäufer zahlen.

Der beste Tipp ist jedoch: Suchen Sie sich einen zuverlässigen und kompetenten Zolldienstleister wie Gerlach. Wir übernehmen alle zollrelevanten Dinge für Sie und sorgen dafür, dass alles reibungslos verläuft, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Exportieren nach Europa – warum?

Über 748 Millionen Menschen sind in Europa zu Hause. Die 47 Länder des Kontinents weisen ein breites Spektrum an sozioökonomischen Demografien auf, doch es gibt eine Gemeinsamkeit, die für ambitionierte Online-Unternehmer von Interesse sein dürfte: das rasante Wachstum des E-Commerce.

Angetrieben durch die steigende Internetverbreitung – und natürlich die Pandemie – war das Jahr 2021 ein Meilenstein für den E-Commerce in Europa, denn die Zahl der Online-Käufer überschritt zum ersten Mal die Marke von 500 Millionen. Und nun der Teil, der Sie wirklich interessieren sollte: Der grenzüberschreitende E-Commerce in Europa ist auf über 25% des gesamten Online-Umsatzes der Region angestiegen, da die Verbraucher auf der Suche nach neuen Produkten und besseren Preisen zunehmend auf ausländische Marken setzen.

Im Jahr 2016 endete die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), ein vorgeschlagenes umfassendes Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA zur Förderung von Handel und Wirtschaftswachstum, ohne eine Einigung. Trotzdem bleiben die USA und die EU solide Handelspartner, auf die ein Drittel des Welthandels entfällt.

Bevor Sie jedoch in aller Eile einen großen Kreis um Europa auf Ihrer Karte der Verkaufsziele ziehen, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten.

Wählen Sie die richtigen Märkte für Ihr Unternehmen

Die größten E-Commerce-Märkte in Europa sind das Vereinigte Königreich, Frankreich und vor allem Deutschland. Die Verbraucher in diesen Märkten sind es gewohnt, online einzukaufen und fühlen sich wohl, wenn sie bei Verkäufern im Ausland einkaufen.

Vielleicht erhalten Sie bereits Anfragen von potenziellen Kunden aus dem Ausland. Schauen Sie sich Ihre Webanalyse an – gibt es Traffic aus neuen Märkten, die Sie noch nicht erschlossen haben?

Recherchieren Sie Ihr Zielland gründlich. Ist die Nachfrage nach Ihren Produkten groß genug, um den Versand dorthin zu einer lohnenden Investition zu machen? Wenn es bereits viel Konkurrenz durch einheimische Anbieter gibt, wie können Sie Ihr Geschäft so ausrichten, dass Sie sich von der Konkurrenz abheben?

Schauen Sie sich an, in welche europäischen Märkte Ihre US-Konkurrenten verkaufen – denn wenn sie in ein bestimmtes Land liefern, muss es dort einen gesunden Kundenstamm geben.

Eine gute Strategie für Ihre europäische Expansion besteht darin, sich zunächst auf einige wenige ausgewählte Märkte wie Deutschland zu konzentrieren. Dann können Sie sich auf die Märkte mit den besten sichtbaren Ergebnissen konzentrieren und dort expandieren. Aber bitte beachten Sie: Abhängig vom Geschäftsmodell müssen Sie auch steuerliche Aspekte betrachten. Unter Umständen ist beispielsweise eine steuerliche Registrierung in dem jeweiligen Land erforderlich notwendig. Am besten lassen Sie sich umfassend von kompetenten Experten mit langjähriger Zollerfahrung beraten.

Egal, um welches Geschäft es geht – kontaktieren Sie Gerlach Customs noch heute! Wir helfen Ihnen, neue internationale Märkte mit minimalem Aufwand und maximalem Gewinn zu erreichen.

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Handel mit USA – ein Drittland mit viel Potenzial https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/handel-mit-usa-ein-drittland-mit-viel-potenzial/ Wed, 30 Nov 2022 14:56:08 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/handel-mit-usa-ein-drittland-mit-viel-potenzial/ Für Deutschland sind die USA sowohl für Export (Platz 1) als auch Import (Platz 3) wichtige Handelspartner und damit auch für hiesige Unternehmen ein interessanter Markt.

Bei Gerlach haben wir Unternehmen aus vielen Sektoren bereits bei Ihren Expansionen in die USA unterstützen können, indem wir die Export Zollanmeldung in die USA oder Importanmeldung in Deutschland für Güter aus den USA machen durften.

Hier möchten wir Ihnen drei wesentliche Aspekte hinsichtlich der Verzollung von Waren kurz darlegen.

  • Drittland: Die USA sind ein Drittland für Deutschland. Zoll und außenwirtschaftsrechtlich entspricht der Export aus DE in die USA daher jedem anderen Export in ein Drittland.
  • Zollniveau: Das Zollniveau ist grundsätzlich niedrig. Zollfreiheit ist im Zolltarif für einige Produkte aus dem landwirtschaftlichen Bereich vorgesehen. Auch im gewerblichen Bereich sind viele Waren zollfrei, zum Beispiel aus den Bereichen der Maschinen und Apparate sowie der elektrotechnischen Waren.
  • Verantwortliche Zollbehörde in den USA: Die Verantwortlichkeiten für die Regelungen und Überwachung des internationalen Handels ist in den USA auf mehrere Bundesbehörden verteilt. Es können je nach Bundesstaat auch unterschiedliche Nebenkosten anfallen.

Fazit:

Unter Berücksichtigung aller Regeln und Vorschriften ist es daher wichtig, alle erforderlichen Dokumente korrekt und detailliert einzureichen sowie die Anforderungen zu erfüllen. Um einen reibungslosen und zeitsparenden Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen guten und erfahrenen Zolldienstleister wie Gerlach zu beauftragen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir bei Gerlach unterstützen Sie gerne!

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Leitfaden für die Einfuhr von Waren aus der Türkei nach Deutschland https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/leitfaden-fuer-die-einfuhr-von-waren-aus-der-tuerkei-nach-deutschland/ Tue, 22 Nov 2022 12:55:29 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/leitfaden-fuer-die-einfuhr-von-waren-aus-der-tuerkei-nach-deutschland/ Laut Außenhandelsstatistik war die Türkei im Jahr 2021 der sechstgrößte Partner für EU-Warenausfuhren und ebenfalls der sechstgrößte Partner für EU-Wareneinfuhren. Die meisten Warenimporte aus der Türkei nach Deutschland sind z.B: Bekleidung, Autos und Autoteile, Maschinen sowie Metallprodukte.

Bei Gerlach Deutschland haben wir bereits viele Kunden bei der Einfuhr ihrer Waren nach Deutschland unterstützt. Wir haben drei Schlüsselinformationen zusammengefasst, die auf Fragen basieren, die unsere Kunden am häufigsten stellen.

1. Die EU und die Türkei sind durch ein Abkommen über eine Zollunion verbunden

Die Türkei ist seit dem 26. März 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Seit dem 1. Januar 1996 besteht eine Zollunion zwischen der Türkei und der EU.

Dies gilt für fast alle industriellen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse. Agrarrohstoffe und EGKS-Waren (Kohle und Stahl) fallen nicht unter die Zollunion. Sie sind Gegenstand von Präferenzabkommen.

Auch interessant für Sie: Warenverkehr mit der Türkei: Künftig „Türkiye“ statt „Türkei“

2. Die Vorbereitung ist entscheidend

Ein Grundprinzip für die Zollanmeldung ist (und es gilt auch für die Einfuhranmeldung Türkei nach Deutschland): Alle relevanten Informationen sollten bereits vor Ankunft der Waren im jeweiligen Land zur Verfügung gestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf beim Zoll zu gewährleisten. Eine Voranmeldung beim Zollamt in Deutschland für Importe aus der Türkei vor Ankunft der Waren ist daher dringend zu empfehlen.

Standardmäßig kann man auch sagen, dass für die Erstellung und Übermittlung der Zollanmeldung an das Zollamt (ZvG – Zollantrag vor Gestellung) folgende Unterlagen benötigt werden: Handelsrechnung, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder A.TR, CMR-Frachtbrief, T-Dokument oder Carnet TIR-Vorpapier.

Der zu entrichtende Zoll und alle damit verbundenen Bedingungen, wie z.B. Einfuhr-/Ausfuhrbescheinigungen, richten sich nach der zolltariflichen Einreihung der Waren. Um frühzeitig Gewissheit zu haben, dass Sie für Ihre Waren die richtige Einreihung verwenden, empfehlen wir Ihnen, eine verbindliche Zolltarifauskunft bei den Zollbehörden – in Deutschland „vZTA – verbindliche Zolltarifauskunft“ genannt – zu beantragen.

3. Einfuhr von Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs aus der Türkei

Wir haben einige Kunden, die Lebensmittel nicht-tierischen Ursprungs, z.B. Haselnüsse, Pistazien oder Gewürze aus der Türkei nach Deutschland importieren. In diesem Fall sind folgende Dinge zu beachten:

  • Die Waren können erst nach Genehmigung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde in den freien Verkehr gebracht werden.
  • Die amtliche Kontrolle durch die Lebensmittelinspektionsbehörde findet in den autorisierten Zollämtern statt.
  • In Deutschland ist das sogenannte „GDE-Gemeinsames Dokument für die Einfuhr“ obligatorisch. Dieses muss an der EU-Außengrenze (benannte Grenzübergangsstelle) von der jeweiligen Behörde (amtlicher Inspektor) beantragt und bestätigt werden. Danach kann die Ware zur Kontrollstelle transportiert werden. Dort muss sie der Lebensmittelüberwachungsbehörde vorgelegt werden.

Wir bei Gerlach Deutschland verfügen über langjährige Erfahrung und haben vielen Kunden aus verschiedenen Bereichen wie z.B. Reifen, Kleidung, Lebensmittel, Kraftfahrzeuge, Möbel mit Einfuhranmeldung aus der Türkei nach Deutschland geholfen. Wir würden uns sehr freuen, Ihr kompetenter Partner zu sein und Sie bei Ihren spezifischen Zollangelegenheiten zu unterstützen.

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Lieferkettengesetz: Was müssen Unternehmen beachten? https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/lieferkettengesetz-was-muessen-unternehmen-beachten/ Tue, 13 Sep 2022 12:28:07 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/lieferkettengesetz-was-muessen-unternehmen-beachten/ Das neue deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt Anfang nächsten Jahres in Kraft und sorgt bei manchen Unternehmen für Unruhe. Der Grund: Bei Missachtung der Sorgfalts- und Informationspflichten sowie bei Verstoß gegen die Pflicht zum Ergreifen von Maßnahmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten können hohe Bußgelder drohen – bis zu 800.000 Euro oder bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bei Großunternehmen. Erst kürzlich hat die zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), eine Handreichung veröffentlicht, die die Anforderungen weiter spezifiziert.

Das Lieferkettengesetz im Überblick

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt.

Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.

Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören:

  • Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Grundlegende Anforderungen an die Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist die Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Erst nach einer Bewertung ihres Risikoprofils sind Unternehmen in der Lage, Regeln und Verfahren zu implementieren, um die identifizierten Risiken wirksam zu mindern. Das LkSG verlangt von den Unternehmen, dass sie sich über die Menschenrechts- und Umweltrisiken nicht nur in ihrer eigenen Organisation, sondern auch in der Lieferkette informieren. Auf der Grundlage der gesammelten Informationen müssen die Unternehmen die identifizierten Risiken priorisieren und die wichtigsten Risiken zuerst angehen. Das LkSG gewährt einen gewissen Ermessensspielraum bei der Gestaltung und Wahl der Methoden zur Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Risiken – vorausgesetzt, der gewählte Ansatz ist angemessen und systematisch.

Regelmäßige Risikoanalyse und Ad-hoc-Risikoanalyse

Das LkSG unterscheidet zwischen zwei Formen von Risikoanalysen: einer regelmäßigen Risikoanalyse und einer Risikoanalyse auf Ad-hoc-Basis. Gegenstand der regelmäßigen, jährlichen Risikoanalyse sind laut Gesetz alle Risiken in der eigenen Organisation und bei den direkten Zulieferern des Unternehmens. Risiken auf der Ebene der indirekten Lieferanten sind dagegen nicht in die regelmäßige Risikoanalyse einzubeziehen.

Neben der regelmäßigen, jährlichen Risikoanalyse verpflichtet das Gesetz die Unternehmen, eine Ad-hoc-Risikoanalyse in Bezug auf indirekte Lieferanten durchzuführen, wenn sie begründete Kenntnis von einer Verletzung einer menschen- oder umweltbezogenen Pflicht haben. Hinweise auf eine solche Verletzung können sich aus verschiedenen Quellen ergeben: Berichte an Beschwerdestellen, Informationen in den Medien oder Berichte der Zivilgesellschaft sowie Diskussionen unter Branchenvertretern. Es ist erwähnenswert, dass das BAFA empfiehlt, in dieser Hinsicht über die Anforderungen des LkSG hinauszugehen. Die Behörde hält es für effektiver, zu erwartende hohe Risiken präventiv zu überwachen, als weitreichende Maßnahmen ergreifen zu müssen, wenn eine Menschenrechtsverletzung droht oder bereits eingetreten ist. Die Handreichung schlägt daher vor, die relevanten Teile der Lieferkette proaktiv in die jährliche regelmäßige Risikoanalyse einzubeziehen, sobald einem Unternehmen bestimmte hohe Risiken bekannt sind.

Darüber hinaus werden alle Risiken entlang der gesamten Lieferkette (d.h. eigene Organisation, direkte und indirekte Zulieferer) einer Ad-hoc-Bewertung unterzogen, falls sich diese Risiken wesentlich verändert haben oder aufgrund neuer Umstände entstanden sind. Eine solche Ad-hoc-Risikoanalyse kann durch eine Änderung der Geschäftstätigkeit ausgelöst werden, z.B. durch den Eintritt in ein neues Beschaffungsland.

Wie wird die Risikoanalyse durchgeführt?

Nach dem BAFA-Handbuch sollte die Bewertung in drei Schritten durchgeführt werden:

  1. Zunächst muss sich ein Unternehmen ein allgemeines Bild von seinen Geschäftsaktivitäten und den Beziehungen in seiner Lieferkette machen.
  2. Nach dem Sammeln der oben genannten Informationen muss das Unternehmen eine abstrakte Risikoanalyse durchführen.
  3. Schließlich ist die Risikoanalyse durch eine spezifische Analyse einschließlich der Bewertung und Priorisierung der Risiken zu vervollständigen.

Unternehmen sollten sich bemühen, einen Überblick über ihre eigenen Beschaffungsprozesse zu gewinnen und ihre Lieferketten als Ausgangspunkt für die Risikoanalyse transparent zu machen. Eine geeignete Methode kann die Risikokartierung nach Geschäftsbereichen, Standorten, Produkten, Rohstoffen oder Herkunftsländern sein.

Zu diesem Zweck sollten die Unternehmen Informationen zusammenstellen über:

  • ihre Unternehmensstruktur, einschließlich der Namen, Sektoren und Basisinformationen aller Konzernunternehmen,
  • ihre Beschaffungsstruktur, einschließlich der Beschaffungskategorien, der Beschaffungsländer, des Auftragsvolumens und der Anzahl der direkten Lieferanten pro Kategorie,
  • die Art und den Umfang ihrer Geschäftstätigkeiten.

In einem zweiten Schritt werden öffentlich zugängliche Quellen wie Indizes, Rankings, UN- oder OECD-Richtlinien und NGO-Berichte berücksichtigt, um Niederlassungen, Standorte und Lieferanten mit einem erhöhten Risikoprofil zu identifizieren.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser abstrakten Risikobewertung müssen die Unternehmen in einem dritten Schritt die spezifischen Risiken entlang ihrer Lieferketten ermitteln. Anschließend müssen sie entscheiden, welche Risiken sie zuerst angehen wollen. Relevante Kriterien für diese Prioritätensetzung sind:

  • Art und Umfang der Geschäftstätigkeiten,
  • Wahrscheinlichkeit des Auftretens,
  • Schwere des Verstoßes,
  • die Fähigkeit, Einfluss zu nehmen,
  • der kausale Beitrag des Unternehmens zum Entstehen eines Risikos.

Die bei der spezifischen Risikobewertung ermittelten Risiken müssen systematisch dokumentiert werden, zum Beispiel in einem Risikoinventar.

Der Gesetzgeber erkennt an, dass Unternehmen nicht von vornherein eine vollständig umfassende Risikoanalyse durchführen können. Daher schlägt das BAFA-Handout einen risikobasierten Ansatz vor. Unternehmen können sich zunächst auf eine abstrakte Risikoanalyse stützen und die spezifische Risikoanalyse nur für priorisierte Branchen, Standorte und Lieferbeziehungen durchführen. Wenn einem Unternehmen bereits risikoreiche Niederlassungen oder Lieferanten bekannt sind, sollte es seine Datenerhebung zunächst auf die Unternehmens- und Beschaffungsstrukturen dieser Einheiten konzentrieren. Die Unternehmen sind jedoch verpflichtet, die Transparenz ihrer Lieferketten schrittweise zu verbessern und somit den Prozess der spezifischen Risikoanalyse auf alle Niederlassungen, Standorte und direkten Lieferanten auszuweiten.

Bei der Entwicklung von Präventivmaßnahmen können Unternehmen auf den Ergebnissen von regelmäßigen und Ad-hoc-Risikoanalysen aufbauen und sich auf diese beziehen.

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Spende statt Geschenke: Gerlach unterstützt Immersatt Kinder- und Jugendtisch e.V. https://gerlach-customs.com/de-de/news/unternehmen/spende-statt-geschenke-gerlach-unterstuetzt-immersatt-kinder-und-jugendtisch-e-v/ Thu, 23 Dec 2021 07:07:12 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/spende-statt-geschenke-gerlach-unterstuetzt-immersatt-kinder-und-jugendtisch-e-v/ In Duisburg, dem Standort des Hauptsitzes von Gerlach Deutschland, setzt sich der Verein Immersatt Kinder- und Jugendtisch e.V. gegen Kinderarmut ein. Ein wichtiges Engagement, dass Gerlach in diesem Jahr durch eine ganz besondere Aktion unterstützt. Vor einigen Tagen hat Europas führender neutraler Zolldienstleister einen Weihnachtsgruß an seine Kunden und Geschäftspartner versandt. Mit dabei war diesmal jedoch anstatt eines Geschenkes der Hinweis, dass das Gerlach Team in diesem Jahr auf Weihnachtsgeschenke für Kunden verzichten und stattdessen einen Geldbetrag an die Organisation „Immersatt Kinder- und Jugendtisch e.V.“ spenden wird.

Inzwischen ist diese Spende überwiesen worden und das gesamte Gerlach Team ist froh, auf diesem Weg, die wichtige Arbeit mit und für die Kinder fördern zu können.

Der Immersatt Kinder- und Jugendtisch e.V. hat es sich zum Ziel gemacht, benachteiligte Kinder und Jugendliche zu fördern. Der Verein sorgt sich um das gesunde, leibliche Wohl von Kindern und bietet zusätzlich diverse Bildungsprogramme an. So soll ihnen eine allumfassende und vor allem nachhaltige Unterstützung zukommen. Der Verein finanziert sich ausschließlich über Spenden.

Gerlach wünscht frohe Weihnachten. Vielen Dank für das Vertrauen unserer Kunden und ihre positive Resonanz auf unsere diesjährige Spendenaktion. Außerdem danken wir unseren Mitarbeitern für ihren Einsatz und ihr Engagement. Wir wünschen allen ein frohes Fest und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im neuen Jahr.

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Gerlach Zolldienste ist jetzt vierfach ISO-zertifiziert https://gerlach-customs.com/de-de/news/unternehmen/gerlach-zolldienste-ist-jetzt-vierfach-iso-zertifiziert/ Mon, 22 Nov 2021 11:24:44 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/gerlach-zolldienste-ist-jetzt-vierfach-iso-zertifiziert/ So erfüllt Gerlach die ISO-Normen 14001 und 50001. Diese beiden von der International Standard Organisation anerkannten Normen werden an Unternehmen vergeben, die sich in besonderer Weise der Nachhaltigkeit verpflichtet haben.
Die ISO 14001 ist der weltweit akzeptierte und angewendete Standard für Umweltmanagement. Sie legt Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest, mit dem Unternehmen ihre Umweltleistung verbessern sowie rechtliche und sonstige Verpflichtungen erfüllen und Umweltziele erreichen können.
Ziel eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist die kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung.

Dr. Rolf Krökel (Geschäftsführer Dekra, links) und Thomas Weins (Geschäftsführer Gerlach Zolldienste) bei der Übergabe der ISO-Zertifikate.

Qualität und Kundenzufriedenheit sowie Effizienz und Reaktionsschnelligkeit gehören zu den entscheidenden Faktoren für den Erfolg eines Unternehmens im Wettbewerb. Durch die Einführung eines zuverlässigen Qualitätsmanagementsystems kann Gerlach die notwendigen Prozesse und Abläufe besser optimieren und die Anforderungen an die Organisation und das Management effizienter zu gestalten. Genau dafür wurde Gerlach mit ISO 9001 zertifiziert. Die Zertifizierung zeigt, dass Gerlach Managementsysteme entwickelt hat, um seine Dienstleistungen einem stetigen Verbesserungsprozess zu unterziehen. Und das ist vor allem eine gute Bestätigung für Kunden, dass sie sich genau dem richtigen Zolldienstleister angeschlossen haben.

Mit dem Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beschäftigt sich die ISO-Norm 45001, für die Gerlach ebenfalls zertifiziert wurde. Sie bestätigt, dass Gerlach seiner sozialen Verantwortung gerecht wird, und alles daransetzt, das Risiko von Verletzungen, Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen der Beschäftigten nachweislich zu reduzieren.

„Besonders stolz bin ich auf das ISO-Zertifikat im Bereich des Qualitätsmanagements, denn es bestätigt von neutraler Seite aus etwas, das für uns oberste Priorität hat. Nämlich, durch Expertise und Effizienz unseren Kunden den bestmöglichen, schnellsten Service zu bieten, den sie von einem Zolldienstleister erwarten können“, sagt Thomas Weins, Geschäftsführer Gerlach Deutschland.

Frisch ausgezeichnet mit vier ISO-Zertifikaten, wird Gerlach auch weiterhin die All-in-one-Lösung für seine Kunden sein, wenn es um den Import und Export ihrer Waren geht – egal, wie komplex die Anforderungen sind.

Gerlach ist der führende neutrale Anbieter von Zolldienstleistungen in Europa. Mit unserem Netzwerk aus 170 Büros in 27 europäischen Ländern und mehr als 1000 Zollexperten decken wir das gesamte Spektrum an Zolldienstleistungen ab: Angefangen von der Import-, Export- und Transitverzollung bis hin zu komplexen Zolllösungen, der Lieferkettenbewertung und Zollberatung.

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Abkommen zwischen EFTA und Indonesien in Kraft getreten https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/abkommen-zwischen-efta-und-indonesien-in-kraft-getreten/ Fri, 19 Nov 2021 15:05:00 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/abkommen-zwischen-efta-und-indonesien-in-kraft-getreten/ Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und Indonesien ist am 1. November in Kraft getreten. Es soll für einen weiteren Ausbaus der Handelsbeziehungen zwischen den Partnern sorgen. Nach Angaben der EFTA bekommen die EFTA-Staaten Zugang zu Exportprodukten wie Fisch und Meereserzeugnissen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produkten der Lebensmittelindustrie, industriellen und technischen Erzeugnissen, Maschinen und Uhren sowie Chemikalien und Arzneimitteln durch das Abkommen. Das CEPA soll auch den Handel mit Dienstleistungen fördern, z. B. für energiebezogene Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen, die Finanzindustrie oder durch den Zugang von Wartungspersonal. Außerdem biete es einen verbesserten Rahmen für grenzüberschreitende Investitionen.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die nachhaltige Entwicklung. Das Abkommen beinhaltet Verpflichtungen der Vertragsparteien in den Bereichen Umweltschutz, Grundrechte sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldressourcen und Pflanzenöl.

Zollrechtliche Änderung

Für die Schweiz ergibt sich in puncto Zollabwicklung durch das Abkommen eine entscheidende Änderung: Indonesien gilt mit dem Inkrafttreten nicht mehr als Entwicklungsland. Das führt dazu, dass für die präferenzielle Einfuhr in die Schweiz zukünftig nicht mehr das Form A beziehungsweise die Ursprungserklärung auf der Rechnung (APS-Abkommen) vorzulegen sind, sondern ausschließlich die Ursprungserklärung nach diesem Freihandelsabkommen, um in den Genuss einer Präferenzbegünstigung (Zollbegünstigung) zu kommen.

Laut EFTA belief sich der Warenhandel zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien im Jahr 2020 auf mehr als 1,1 Milliarden Euro. Die EFTA-Staaten exportierten Waren im Wert von 628 Millionen Euro. Beim Import belief sich dieser Wert auf 518 Millionen Euro.

Mehr Informationen zur Bedeutung des Abkommens für die Schweiz finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft.

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Simbabwe: Neue Regelungen für EU-Exporte https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/simbabwe-neue-regelungen-fuer-eu-exporte/ Thu, 07 Oct 2021 11:12:33 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/simbabwe-neue-regelungen-fuer-eu-exporte/ In der von der EU-Kommission veröffentlichten Mitteilung (s. Amtsblatt) geht es um die Anwendung von Art. 18 Abs. 3 des Protokolls Nr. 1 über die Ursprungsregeln zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den ESA-Staaten durch Simbabwe und zur Nutzung der Selbstzertifizierung für Einfuhren von Waren mit Ursprung in Simbabwe in die EU im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den ESA-Staaten.

Demnach wendet Simbabwe seit dem 1. Juli 2021 für präferenzberechtigte Ausfuhren aus Simbabwe zur Ursprungsdokumentation das System des Registrierten Ausführers (REX) an. Präferenznachweise werden ausschließlich durch den Ausführer im Rahmen der Selbstzertifizierung ausgefertigt. Eine seitens der EU-Kommission eingeräumte Übergangsregelung endete am 26. September 2021. Damit müssen nun bei der Beantragung einer Zollpräferenzbehandlung folgende TARIC-Unterlagencodierungen im Atlas angemeldet werden:

TARIC-Unterlagencodierung:Kurzbeschreibung:
„N864“Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier.
in Kombination mit
„C100“Nummer des registrierten Ausführers.
oder
„U162“Erklärung auf der Rechnung oder Ursprungserklärung auf der Rechnung, die durch einen Ausführer erstellt wurde, oder ein anderes Handelsdokument, weder im Rahmen des APS noch des EUR-MED, für einen Gesamtwert von Ursprungswaren von höchstens 6000 EUR.

Die bisherigen zulässigen Präferenznachweise – Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (TARIC-Unterlagencodierung N954) und Erklärung auf der Rechnung eines ermächtigten Ausführers – dürfen seit dem 27. September 2021 nicht mehr für eine Zollpräferenzbehandlung anerkannt werden.

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Modernisiertes Freihandelsabkommen EFTA–Türkei https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/modernisiertes-freihandelsabkommen-efta-tuerkei/ Thu, 30 Sep 2021 12:09:01 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/modernisiertes-freihandelsabkommen-efta-tuerkei/ Doe Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und die Türkei haben ihr Freihandelsabkommen (FHA) modernisiert. Dies gab die Schweiz, die zusammen mit Norwegen, Island und Liechtenstein Mitglied der EFTA ist, bekannt. Mit dem modernisierten Freihandelsabkommen können die EFTA-Länder ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit der Türkei weiter vertiefen. Der Marktzugang und die Rechtssicherheit für Exportunternehmen werden deutlich verbessert. So führt die neue Version neue Bestimmungen ein, um die gegenseitige Anerkennung des Schutzes von geistigem Eigentum, den Austausch im Dienstleistungssektor sowie den Handel und die nachhaltige Entwicklung zu erleichtern.

Umfassendes Abkommen

Das modernisierte Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei deckt einen umfassenden Geltungsbereich ab. Beispielsweise hat die Türkei der Schweiz neue Handelszugeständnisse für Schweizer Einfuhren von Käse, Fleischzubereitungen, Fruchtsäften, Kaffee, Tabak, Schokolade, Keksen, Müsli und bestimmter Babynahrung gewährt.

Turkei EFTA cooperation

Die Bestimmungen im Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung legen einen gemeinsamen Referenzrahmen fest, und die Vertragsparteien verpflichten sich, diesen in ihren präferenziellen Wirtschaftsbeziehungen so einzuhalten, dass die mit den Freihandelsabkommen verfolgten wirtschaftlichen Ziele mit ihren Zielen im Bereich Umweltschutz und Arbeitsrechte übereinstimmen. Um die korrekte Umsetzung dieser Bestimmungen zu überprüfen, sind institutionelle Mechanismen vorgesehen.

Das modernisierte Freihandelsabkommen mit der Türkei wurde am 25. Juni 2018 unterzeichnet und trat nun zum 1. Oktober 2021 in Kraft.

Die Europäische Freihandelsassoziation (Englisch: European Free Trade Association, EFTA; Französisch: Association européenne de libre-échange, AELE) wurde 1960 von ursprünglich sieben Ländern gegründet. Die heutigen Mitglieder sind die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island.

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„Zoll ist die Königsdisziplin in der Logistik“ https://gerlach-customs.com/de-de/news/unternehmen/zoll-ist-die-koenigsdisziplin-in-der-logistik/ Tue, 14 Sep 2021 11:58:52 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/zoll-ist-die-koenigsdisziplin-in-der-logistik/ Gerlach: Kurz zu Dir und Deiner Person – wie bist Du zu Gerlach gekommen? 

Felix Zeller: Ich habe in 2011 meine Ausbildung zum Speditionskaufmann bei DHL Freight in Maintal begonnen und danach ergab sich die Möglichkeit, durch einen Kontakt, bei Gerlach anzufangen. Zwischenzeitlich habe ich noch ein Studium zum Betriebswirt abgeschlossen.

Als ich bei Gerlach begonnen habe, war die Zoll-Thematik für mich ganz neu. Ich hatte vorher wenige Berührungspunkte mit dem Thema Zoll. Durch erfahrene Kollegen und nach dem Motto „Learning by doing“ konnte ich mir das Wissen aneignen.

Heute bin ich Abfertigungsleiter am Standort Frankfurt/Main, zugleich bilde ich selbst Auszubildende hier bei uns in der Niederlassung aus.

Portraitbild von Felix Zeller, Abfertigungsleiter bei Gerlach Zolldienste GmbH, Niederlassung Frankfurt/Main

Gerlach: Was gefällt Dir an Deiner Arbeit bei Gerlach und insbesondere im Bereich Zoll?

Felix: Im Bereich Logistik und Zoll erlebt man den Handel hautnah. Und vor allem kommt man mit vielen aktuellen Themen in Berührung.

Letztes Jahr, im Zusammenhang mit der Pandemie zum Beispiel, haben wir die Einfuhr von Masken übernommen. Oder ich erinnere mich an Fälle und Exporte von Dual-Use-Gütern für die Bundeswehr. Das waren sehr komplexe Abwicklungen.

Bei Gerlach sehe ich mich auch ein stückweit als Übersetzer zwischen den Kunden und den Zollbehörden. Oftmals wissen die Kunden zum Beispiel nicht welche zollrechtlichen Konsequenzen ihre Abwicklung mit sich bringt. Begrifflichkeiten und Verfahren wie aktive und passive Veredelung sind zum Beispiel nicht jedermann bekannt. Da muss man sehr genau zuhören und dem Kunden dabei helfen die richtigen Verfahren auszuwählen.

Gerlach: Warum empfiehlst Du jungen Leuten beim Zoll anzufangen?

Felix: Wenn man eine Ausbildung im Bereich Spedition und Logistikdienstleistung anstrebt, ist Zoll fachlich gesehen sicher anspruchsvoll. Es ist die Königsdisziplin innerhalb der Logistik – würde ich sagen. Und ohne Zoll geht es nicht. Alle großen Unternehmen agieren heute global.

Wenn man sich für Gerlach und das Thema Zoll als Schwerpunkt entscheidet, sehe ich viele Möglichkeiten der Entwicklung. De facto sind Zoll-Experten auf dem Markt rar. Außerdem sind wir als Gerlach international unterwegs und suchen in vielen Ländern Fachkräfte mit Zoll-Kenntnissen.

Wichtig ist die Freude und die Offenheit für das Thema. Den Rest lernt man dazu.

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