USA - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/ch-de/ Customs. Simply Cleared. Thu, 11 May 2023 13:42:03 +0000 de-CH hourly 1 https://gerlach-customs.com/wp-content/uploads/2019/10/Icon_gerlach_250px-1-70x70-1.png USA - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/ch-de/ 32 32 E-Commerce: Versand von den USA nach Deutschland https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/e-commerce-versand-von-den-usa-nach-deutschland/ Thu, 15 Dec 2022 12:10:21 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/e-commerce-versand-von-den-usa-nach-deutschland/ Deutschland ist einer der größten Importeure von Produkten aus den USA in Europa und die beiden Länder sind sehr gut miteinander verbunden. Doch natürlich müssen Unternehmen, die Waren aus den USA nach Deutschland einführen wollen, bestimmte Vorschriften beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Zollvorschriften in Deutschland

Wie in anderen EU-Ländern muss der Importeur auch in Deutschland eine Reihe von Dokumenten vorlegen, bevor er ausländische Waren ins Land lässt. Dazu gehören die Handelsrechnung, die Packliste, das Ursprungszeugnis, der Frachtbrief für Seefracht oder der Luftfrachtbrief bei Luftfracht.

Darüber hinaus ist es notwendig, sich für eine EORI-Nummer zu registrieren. Nur Unternehmen mit einer solchen Nummer sind berechtigt, Waren innerhalb und außerhalb der EU ein- oder auszuführen. Wenn Sie Waren aus den USA nach Deutschland einführen, sollten Sie darüber hinaus die folgenden Aspekte beachten:

  • Beachten Sie etwaige Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Waren
  • Beantragen Sie bei Bedarf eine Ausfuhrgenehmigung
  • Berücksichtigen Sie die geltenden Zollbestimmungen: Importierte Waren aus den USA und Nicht-EU-Ländern müssen angemeldet werden. Die Höhe der Zollabgaben ist in der Zollverordnung § 29 geregelt.
  • Kennen Sie alle wichtigen Anforderungen in Bezug auf die Zahlung von Steuern. Ansprechpartner hierfür ist der Allgemeine Zolldienst. Solange die Zölle und die Umsatzsteuer, die für die eingeführten Waren fällig sind, nicht bezahlt werden, behält der Zoll die Waren ein.
  • Legen Sie den Frachtpreis offen. Wenn dieser nicht ersichtlich ist, wird der Wert der eingeführten Waren geschätzt, um die Zollgebühren zu ermitteln.
  • Stellen Sie transparente Informationen über die Zahlung der Frachtkosten zur Verfügung. Entscheidend ist hier, wer die Frachtkosten zahlt. Wenn der Absender aus den USA sie bezahlt, ist es wichtig, dass diese als Einzelposten auf der Rechnung aufgeführt sind. Andernfalls kann der Einfuhrzoll dem Importeur doppelt in Rechnung gestellt werden.

Obwohl es nicht viele Einschränkungen bei der Einfuhr nach Deutschland gibt, unterliegen einige Produkte zusätzlichen Vorschriften. Dazu gehören Arzneimittel, Chemikalien, Stahl- und Eisenprodukte, Kleidung und Textilien sowie Gemüse und Obst. Genauere Informationen zu diesen und anderen Produkten finden Sie in der TARIC-Datenbank.

Mitte 2021 hat die EU die Schwelle abgeschafft, ab der Transaktionen im elektronischen Handel in der EU der EU-Umsatzsteuer und einer Zollerklärung unterliegen. Das bedeutet, dass alle Einfuhren in EU-Länder – unabhängig vom Warenwert – nun der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Es wurde ein elektronisches Import-One-Stop-Shop-Portal eingeführt, über das sich Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern für die Umsatzsteuer in der EU registrieren lassen können und der korrekte Umsatzsteuerbetrag an den Mitgliedstaat abgeführt wird, dem er zusteht. Dies vereinfacht den Prozess, da Sie die Umsatzsteuer erheben, erklären und abrechnen können und Ihre Rechnung über eine periodische Steuererklärung (für Waren bis zu einem Wert von 150 €) direkt an die EU-Steuerbehörden zahlen können.

Für Ihre Kunden bedeutet dies mehr Preistransparenz: Wenn sie bei einem im One Stop Shop registrierten Nicht-EU-Verkäufer kaufen, ist die Umsatzsteuer Teil des Preises, den sie dem Verkäufer zahlen.

Der beste Tipp ist jedoch: Suchen Sie sich einen zuverlässigen und kompetenten Zolldienstleister wie Gerlach. Wir übernehmen alle zollrelevanten Dinge für Sie und sorgen dafür, dass alles reibungslos verläuft, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Exportieren nach Europa – warum?

Über 748 Millionen Menschen sind in Europa zu Hause. Die 47 Länder des Kontinents weisen ein breites Spektrum an sozioökonomischen Demografien auf, doch es gibt eine Gemeinsamkeit, die für ambitionierte Online-Unternehmer von Interesse sein dürfte: das rasante Wachstum des E-Commerce.

Angetrieben durch die steigende Internetverbreitung – und natürlich die Pandemie – war das Jahr 2021 ein Meilenstein für den E-Commerce in Europa, denn die Zahl der Online-Käufer überschritt zum ersten Mal die Marke von 500 Millionen. Und nun der Teil, der Sie wirklich interessieren sollte: Der grenzüberschreitende E-Commerce in Europa ist auf über 25% des gesamten Online-Umsatzes der Region angestiegen, da die Verbraucher auf der Suche nach neuen Produkten und besseren Preisen zunehmend auf ausländische Marken setzen.

Im Jahr 2016 endete die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), ein vorgeschlagenes umfassendes Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA zur Förderung von Handel und Wirtschaftswachstum, ohne eine Einigung. Trotzdem bleiben die USA und die EU solide Handelspartner, auf die ein Drittel des Welthandels entfällt.

Bevor Sie jedoch in aller Eile einen großen Kreis um Europa auf Ihrer Karte der Verkaufsziele ziehen, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten.

Wählen Sie die richtigen Märkte für Ihr Unternehmen

Die größten E-Commerce-Märkte in Europa sind das Vereinigte Königreich, Frankreich und vor allem Deutschland. Die Verbraucher in diesen Märkten sind es gewohnt, online einzukaufen und fühlen sich wohl, wenn sie bei Verkäufern im Ausland einkaufen.

Vielleicht erhalten Sie bereits Anfragen von potenziellen Kunden aus dem Ausland. Schauen Sie sich Ihre Webanalyse an – gibt es Traffic aus neuen Märkten, die Sie noch nicht erschlossen haben?

Recherchieren Sie Ihr Zielland gründlich. Ist die Nachfrage nach Ihren Produkten groß genug, um den Versand dorthin zu einer lohnenden Investition zu machen? Wenn es bereits viel Konkurrenz durch einheimische Anbieter gibt, wie können Sie Ihr Geschäft so ausrichten, dass Sie sich von der Konkurrenz abheben?

Schauen Sie sich an, in welche europäischen Märkte Ihre US-Konkurrenten verkaufen – denn wenn sie in ein bestimmtes Land liefern, muss es dort einen gesunden Kundenstamm geben.

Eine gute Strategie für Ihre europäische Expansion besteht darin, sich zunächst auf einige wenige ausgewählte Märkte wie Deutschland zu konzentrieren. Dann können Sie sich auf die Märkte mit den besten sichtbaren Ergebnissen konzentrieren und dort expandieren. Aber bitte beachten Sie: Abhängig vom Geschäftsmodell müssen Sie auch steuerliche Aspekte betrachten. Unter Umständen ist beispielsweise eine steuerliche Registrierung in dem jeweiligen Land erforderlich notwendig. Am besten lassen Sie sich umfassend von kompetenten Experten mit langjähriger Zollerfahrung beraten.

Egal, um welches Geschäft es geht – kontaktieren Sie Gerlach Customs noch heute! Wir helfen Ihnen, neue internationale Märkte mit minimalem Aufwand und maximalem Gewinn zu erreichen.

]]>
Handel mit USA – ein Drittland mit viel Potenzial https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/handel-mit-usa-ein-drittland-mit-viel-potenzial/ Wed, 30 Nov 2022 14:56:08 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/handel-mit-usa-ein-drittland-mit-viel-potenzial/ Für Deutschland sind die USA sowohl für Export (Platz 1) als auch Import (Platz 3) wichtige Handelspartner und damit auch für hiesige Unternehmen ein interessanter Markt.

Bei Gerlach haben wir Unternehmen aus vielen Sektoren bereits bei Ihren Expansionen in die USA unterstützen können, indem wir die Export Zollanmeldung in die USA oder Importanmeldung in Deutschland für Güter aus den USA machen durften.

Hier möchten wir Ihnen drei wesentliche Aspekte hinsichtlich der Verzollung von Waren kurz darlegen.

  • Drittland: Die USA sind ein Drittland für Deutschland. Zoll und außenwirtschaftsrechtlich entspricht der Export aus DE in die USA daher jedem anderen Export in ein Drittland.
  • Zollniveau: Das Zollniveau ist grundsätzlich niedrig. Zollfreiheit ist im Zolltarif für einige Produkte aus dem landwirtschaftlichen Bereich vorgesehen. Auch im gewerblichen Bereich sind viele Waren zollfrei, zum Beispiel aus den Bereichen der Maschinen und Apparate sowie der elektrotechnischen Waren.
  • Verantwortliche Zollbehörde in den USA: Die Verantwortlichkeiten für die Regelungen und Überwachung des internationalen Handels ist in den USA auf mehrere Bundesbehörden verteilt. Es können je nach Bundesstaat auch unterschiedliche Nebenkosten anfallen.

Fazit:

Unter Berücksichtigung aller Regeln und Vorschriften ist es daher wichtig, alle erforderlichen Dokumente korrekt und detailliert einzureichen sowie die Anforderungen zu erfüllen. Um einen reibungslosen und zeitsparenden Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen guten und erfahrenen Zolldienstleister wie Gerlach zu beauftragen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir bei Gerlach unterstützen Sie gerne!

]]>
EU und USA beenden jahrelangen Zollstreit https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/eu-und-usa-beenden-jahrelangen-zollstreit/ Thu, 04 Nov 2021 14:46:56 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/eu-und-usa-beenden-jahrelangen-zollstreit/ Die EU und die USA haben ihren langjährigen Streit über US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus Europa beigelegt. Wie US-Handelsministerin Gina Raimondo am Rande des G20-Gipfels in Rom Ende Oktober 2021 ankündigte, werden die vom ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump vor drei Jahren eingeführten Sonderzölle aufgehoben.

Demnach könnten „begrenzte Mengen“ an Stahl und Aluminium aus der EU wieder zollfrei in die USA eingeführt werden. Im Gegenzug würde die EU darauf verzichten, Zölle auf US-Produkte wie Whiskey, Jeans und Harley-Davidson-Motorräder zu erheben.

Der Handelskonflikt wurde 2018 vom damaligen US-Präsidenten Donald Trump angezettelt. Trump hatte Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte verhängt. Die EU reagierte mit Vergeltungszöllen auf US-Produkte wie Jeans, Bourbon-Whiskey, Motorräder und Erdnussbutter. Trump hatte die Sonderzölle mit „nationalen Sicherheitsinteressen“ begründet. Die EU fand dies unglaubwürdig und geht davon aus, dass es darum ging, die US-Wirtschaft vor unerwünschter Konkurrenz zu schützen.

Schon im Mai hatte die EU Schritte unternommen, um die Beziehungen zu verbessern. Sonderzölle auf Produkte wie Flugzeuge, Wein oder Ketchup wurden bis 2026 ausgesetzt. Bei einigen Vergeltungszöllen verzichtete die EU auf geplante Erhöhungen. So schlug die EU etwa auf amerikanischen Whiskey nur einen Zoll von 25 Prozent statt der zunächst vorgesehenen 50 Prozent auf. Am 1. Dezember wären neue Zollerhöhungen fällig geworden. Dies ist nun mit der Einigung abgewendet worden.

]]>
EU-Kommission erhebt zusätzliche Zölle auf US-Waren https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/eu-kommission-erhebt-zusaetzliche-zoelle-auf-us-waren/ Thu, 23 Apr 2020 08:07:41 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/eu-kommission-erhebt-zusaetzliche-zoelle-auf-us-waren/ Darüber hinaus plant die EU-Kommission laut Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 einen weiteren Wertzoll in Höhe von 4,4 Prozent auf die Einfuhr von bestimmten Waren mit US-Ursprung zu erheben – entweder ab dem 8. Februar 2023 oder nach der Entscheidung des WTO-Streitbeilegungsgremiums.

Die von den Zöllen betroffenen US-Waren können dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnommen werden.

Die EU-Zusatzzölle sollen so lange erhoben werden, wie die USA die entsprechenden Schutzmaßnahmen ihrerseits anwenden.

Folgende Waren sind betroffen

  1. Stufe: Waren mit dem KN-Code 9613 80 00 (Feuerzeuge und Anzünder, ausgenommen Taschenfeuerzeuge für Gas) sowie Waren mit dem KN-Code 3926 30 00 (Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen aus Kunststoffen).
  2. Stufe: Waren mit dem KN-Code 9504 40 00 (Spielkarten)
]]>