handel - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/ch-de/ Customs. Simply Cleared. Thu, 04 Jan 2024 15:29:56 +0000 de-CH hourly 1 https://gerlach-customs.com/wp-content/uploads/2019/10/Icon_gerlach_250px-1-70x70-1.png handel - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/ch-de/ 32 32 E-Commerce: Versand von den USA nach Deutschland https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/e-commerce-versand-von-den-usa-nach-deutschland/ Thu, 15 Dec 2022 12:10:21 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/e-commerce-versand-von-den-usa-nach-deutschland/ Deutschland ist einer der größten Importeure von Produkten aus den USA in Europa und die beiden Länder sind sehr gut miteinander verbunden. Doch natürlich müssen Unternehmen, die Waren aus den USA nach Deutschland einführen wollen, bestimmte Vorschriften beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Zollvorschriften in Deutschland

Wie in anderen EU-Ländern muss der Importeur auch in Deutschland eine Reihe von Dokumenten vorlegen, bevor er ausländische Waren ins Land lässt. Dazu gehören die Handelsrechnung, die Packliste, das Ursprungszeugnis, der Frachtbrief für Seefracht oder der Luftfrachtbrief bei Luftfracht.

Darüber hinaus ist es notwendig, sich für eine EORI-Nummer zu registrieren. Nur Unternehmen mit einer solchen Nummer sind berechtigt, Waren innerhalb und außerhalb der EU ein- oder auszuführen. Wenn Sie Waren aus den USA nach Deutschland einführen, sollten Sie darüber hinaus die folgenden Aspekte beachten:

  • Beachten Sie etwaige Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Waren
  • Beantragen Sie bei Bedarf eine Ausfuhrgenehmigung
  • Berücksichtigen Sie die geltenden Zollbestimmungen: Importierte Waren aus den USA und Nicht-EU-Ländern müssen angemeldet werden. Die Höhe der Zollabgaben ist in der Zollverordnung § 29 geregelt.
  • Kennen Sie alle wichtigen Anforderungen in Bezug auf die Zahlung von Steuern. Ansprechpartner hierfür ist der Allgemeine Zolldienst. Solange die Zölle und die Umsatzsteuer, die für die eingeführten Waren fällig sind, nicht bezahlt werden, behält der Zoll die Waren ein.
  • Legen Sie den Frachtpreis offen. Wenn dieser nicht ersichtlich ist, wird der Wert der eingeführten Waren geschätzt, um die Zollgebühren zu ermitteln.
  • Stellen Sie transparente Informationen über die Zahlung der Frachtkosten zur Verfügung. Entscheidend ist hier, wer die Frachtkosten zahlt. Wenn der Absender aus den USA sie bezahlt, ist es wichtig, dass diese als Einzelposten auf der Rechnung aufgeführt sind. Andernfalls kann der Einfuhrzoll dem Importeur doppelt in Rechnung gestellt werden.

Obwohl es nicht viele Einschränkungen bei der Einfuhr nach Deutschland gibt, unterliegen einige Produkte zusätzlichen Vorschriften. Dazu gehören Arzneimittel, Chemikalien, Stahl- und Eisenprodukte, Kleidung und Textilien sowie Gemüse und Obst. Genauere Informationen zu diesen und anderen Produkten finden Sie in der TARIC-Datenbank.

Mitte 2021 hat die EU die Schwelle abgeschafft, ab der Transaktionen im elektronischen Handel in der EU der EU-Umsatzsteuer und einer Zollerklärung unterliegen. Das bedeutet, dass alle Einfuhren in EU-Länder – unabhängig vom Warenwert – nun der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Es wurde ein elektronisches Import-One-Stop-Shop-Portal eingeführt, über das sich Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern für die Umsatzsteuer in der EU registrieren lassen können und der korrekte Umsatzsteuerbetrag an den Mitgliedstaat abgeführt wird, dem er zusteht. Dies vereinfacht den Prozess, da Sie die Umsatzsteuer erheben, erklären und abrechnen können und Ihre Rechnung über eine periodische Steuererklärung (für Waren bis zu einem Wert von 150 €) direkt an die EU-Steuerbehörden zahlen können.

Für Ihre Kunden bedeutet dies mehr Preistransparenz: Wenn sie bei einem im One Stop Shop registrierten Nicht-EU-Verkäufer kaufen, ist die Umsatzsteuer Teil des Preises, den sie dem Verkäufer zahlen.

Der beste Tipp ist jedoch: Suchen Sie sich einen zuverlässigen und kompetenten Zolldienstleister wie Gerlach. Wir übernehmen alle zollrelevanten Dinge für Sie und sorgen dafür, dass alles reibungslos verläuft, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Exportieren nach Europa – warum?

Über 748 Millionen Menschen sind in Europa zu Hause. Die 47 Länder des Kontinents weisen ein breites Spektrum an sozioökonomischen Demografien auf, doch es gibt eine Gemeinsamkeit, die für ambitionierte Online-Unternehmer von Interesse sein dürfte: das rasante Wachstum des E-Commerce.

Angetrieben durch die steigende Internetverbreitung – und natürlich die Pandemie – war das Jahr 2021 ein Meilenstein für den E-Commerce in Europa, denn die Zahl der Online-Käufer überschritt zum ersten Mal die Marke von 500 Millionen. Und nun der Teil, der Sie wirklich interessieren sollte: Der grenzüberschreitende E-Commerce in Europa ist auf über 25% des gesamten Online-Umsatzes der Region angestiegen, da die Verbraucher auf der Suche nach neuen Produkten und besseren Preisen zunehmend auf ausländische Marken setzen.

Im Jahr 2016 endete die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), ein vorgeschlagenes umfassendes Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA zur Förderung von Handel und Wirtschaftswachstum, ohne eine Einigung. Trotzdem bleiben die USA und die EU solide Handelspartner, auf die ein Drittel des Welthandels entfällt.

Bevor Sie jedoch in aller Eile einen großen Kreis um Europa auf Ihrer Karte der Verkaufsziele ziehen, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten.

Wählen Sie die richtigen Märkte für Ihr Unternehmen

Die größten E-Commerce-Märkte in Europa sind das Vereinigte Königreich, Frankreich und vor allem Deutschland. Die Verbraucher in diesen Märkten sind es gewohnt, online einzukaufen und fühlen sich wohl, wenn sie bei Verkäufern im Ausland einkaufen.

Vielleicht erhalten Sie bereits Anfragen von potenziellen Kunden aus dem Ausland. Schauen Sie sich Ihre Webanalyse an – gibt es Traffic aus neuen Märkten, die Sie noch nicht erschlossen haben?

Recherchieren Sie Ihr Zielland gründlich. Ist die Nachfrage nach Ihren Produkten groß genug, um den Versand dorthin zu einer lohnenden Investition zu machen? Wenn es bereits viel Konkurrenz durch einheimische Anbieter gibt, wie können Sie Ihr Geschäft so ausrichten, dass Sie sich von der Konkurrenz abheben?

Schauen Sie sich an, in welche europäischen Märkte Ihre US-Konkurrenten verkaufen – denn wenn sie in ein bestimmtes Land liefern, muss es dort einen gesunden Kundenstamm geben.

Eine gute Strategie für Ihre europäische Expansion besteht darin, sich zunächst auf einige wenige ausgewählte Märkte wie Deutschland zu konzentrieren. Dann können Sie sich auf die Märkte mit den besten sichtbaren Ergebnissen konzentrieren und dort expandieren. Aber bitte beachten Sie: Abhängig vom Geschäftsmodell müssen Sie auch steuerliche Aspekte betrachten. Unter Umständen ist beispielsweise eine steuerliche Registrierung in dem jeweiligen Land erforderlich notwendig. Am besten lassen Sie sich umfassend von kompetenten Experten mit langjähriger Zollerfahrung beraten.

Egal, um welches Geschäft es geht – kontaktieren Sie Gerlach Customs noch heute! Wir helfen Ihnen, neue internationale Märkte mit minimalem Aufwand und maximalem Gewinn zu erreichen.

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Handel mit USA – ein Drittland mit viel Potenzial https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/handel-mit-usa-ein-drittland-mit-viel-potenzial/ Wed, 30 Nov 2022 14:56:08 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/handel-mit-usa-ein-drittland-mit-viel-potenzial/ Für Deutschland sind die USA sowohl für Export (Platz 1) als auch Import (Platz 3) wichtige Handelspartner und damit auch für hiesige Unternehmen ein interessanter Markt.

Bei Gerlach haben wir Unternehmen aus vielen Sektoren bereits bei Ihren Expansionen in die USA unterstützen können, indem wir die Export Zollanmeldung in die USA oder Importanmeldung in Deutschland für Güter aus den USA machen durften.

Hier möchten wir Ihnen drei wesentliche Aspekte hinsichtlich der Verzollung von Waren kurz darlegen.

  • Drittland: Die USA sind ein Drittland für Deutschland. Zoll und außenwirtschaftsrechtlich entspricht der Export aus DE in die USA daher jedem anderen Export in ein Drittland.
  • Zollniveau: Das Zollniveau ist grundsätzlich niedrig. Zollfreiheit ist im Zolltarif für einige Produkte aus dem landwirtschaftlichen Bereich vorgesehen. Auch im gewerblichen Bereich sind viele Waren zollfrei, zum Beispiel aus den Bereichen der Maschinen und Apparate sowie der elektrotechnischen Waren.
  • Verantwortliche Zollbehörde in den USA: Die Verantwortlichkeiten für die Regelungen und Überwachung des internationalen Handels ist in den USA auf mehrere Bundesbehörden verteilt. Es können je nach Bundesstaat auch unterschiedliche Nebenkosten anfallen.

Fazit:

Unter Berücksichtigung aller Regeln und Vorschriften ist es daher wichtig, alle erforderlichen Dokumente korrekt und detailliert einzureichen sowie die Anforderungen zu erfüllen. Um einen reibungslosen und zeitsparenden Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen guten und erfahrenen Zolldienstleister wie Gerlach zu beauftragen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir bei Gerlach unterstützen Sie gerne!

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Leitfaden für die Einfuhr von Waren aus der Türkei nach Deutschland https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/leitfaden-fuer-die-einfuhr-von-waren-aus-der-tuerkei-nach-deutschland/ Tue, 22 Nov 2022 12:55:29 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/leitfaden-fuer-die-einfuhr-von-waren-aus-der-tuerkei-nach-deutschland/ Laut Außenhandelsstatistik war die Türkei im Jahr 2021 der sechstgrößte Partner für EU-Warenausfuhren und ebenfalls der sechstgrößte Partner für EU-Wareneinfuhren. Die meisten Warenimporte aus der Türkei nach Deutschland sind z.B: Bekleidung, Autos und Autoteile, Maschinen sowie Metallprodukte.

Bei Gerlach Deutschland haben wir bereits viele Kunden bei der Einfuhr ihrer Waren nach Deutschland unterstützt. Wir haben drei Schlüsselinformationen zusammengefasst, die auf Fragen basieren, die unsere Kunden am häufigsten stellen.

1. Die EU und die Türkei sind durch ein Abkommen über eine Zollunion verbunden

Die Türkei ist seit dem 26. März 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Seit dem 1. Januar 1996 besteht eine Zollunion zwischen der Türkei und der EU.

Dies gilt für fast alle industriellen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse. Agrarrohstoffe und EGKS-Waren (Kohle und Stahl) fallen nicht unter die Zollunion. Sie sind Gegenstand von Präferenzabkommen.

Auch interessant für Sie: Warenverkehr mit der Türkei: Künftig „Türkiye“ statt „Türkei“

2. Die Vorbereitung ist entscheidend

Ein Grundprinzip für die Zollanmeldung ist (und es gilt auch für die Einfuhranmeldung Türkei nach Deutschland): Alle relevanten Informationen sollten bereits vor Ankunft der Waren im jeweiligen Land zur Verfügung gestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf beim Zoll zu gewährleisten. Eine Voranmeldung beim Zollamt in Deutschland für Importe aus der Türkei vor Ankunft der Waren ist daher dringend zu empfehlen.

Standardmäßig kann man auch sagen, dass für die Erstellung und Übermittlung der Zollanmeldung an das Zollamt (ZvG – Zollantrag vor Gestellung) folgende Unterlagen benötigt werden: Handelsrechnung, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder A.TR, CMR-Frachtbrief, T-Dokument oder Carnet TIR-Vorpapier.

Der zu entrichtende Zoll und alle damit verbundenen Bedingungen, wie z.B. Einfuhr-/Ausfuhrbescheinigungen, richten sich nach der zolltariflichen Einreihung der Waren. Um frühzeitig Gewissheit zu haben, dass Sie für Ihre Waren die richtige Einreihung verwenden, empfehlen wir Ihnen, eine verbindliche Zolltarifauskunft bei den Zollbehörden – in Deutschland „vZTA – verbindliche Zolltarifauskunft“ genannt – zu beantragen.

3. Einfuhr von Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs aus der Türkei

Wir haben einige Kunden, die Lebensmittel nicht-tierischen Ursprungs, z.B. Haselnüsse, Pistazien oder Gewürze aus der Türkei nach Deutschland importieren. In diesem Fall sind folgende Dinge zu beachten:

  • Die Waren können erst nach Genehmigung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde in den freien Verkehr gebracht werden.
  • Die amtliche Kontrolle durch die Lebensmittelinspektionsbehörde findet in den autorisierten Zollämtern statt.
  • In Deutschland ist das sogenannte „GDE-Gemeinsames Dokument für die Einfuhr“ obligatorisch. Dieses muss an der EU-Außengrenze (benannte Grenzübergangsstelle) von der jeweiligen Behörde (amtlicher Inspektor) beantragt und bestätigt werden. Danach kann die Ware zur Kontrollstelle transportiert werden. Dort muss sie der Lebensmittelüberwachungsbehörde vorgelegt werden.

Wir bei Gerlach Deutschland verfügen über langjährige Erfahrung und haben vielen Kunden aus verschiedenen Bereichen wie z.B. Reifen, Kleidung, Lebensmittel, Kraftfahrzeuge, Möbel mit Einfuhranmeldung aus der Türkei nach Deutschland geholfen. Wir würden uns sehr freuen, Ihr kompetenter Partner zu sein und Sie bei Ihren spezifischen Zollangelegenheiten zu unterstützen.

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Warenverkehr mit der Türkei: Künftig „Türkiye“ statt „Türkei“ https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/warenverkehr-mit-der-tuerkei-kuenftig-tuerkiye-statt-tuerkei/ Mon, 14 Nov 2022 11:53:59 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/warenverkehr-mit-der-tuerkei-kuenftig-tuerkiye-statt-tuerkei/ Bereits seit Dezember 2021 wurde in der Türkei mit der Ersetzung der Namen wie „Turkey“, „Türkei“ oder „Turquie“ durch „Türkiye“ begonnen. Die Änderung wurde dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mit Schreiben vom 26. Mai offiziell mitgeteilt und kurz darauf wurde seitens der Vereinten Nationen (UN) der Namenswechsel bestätigt.

Nun hat die Türkei darauf hingewiesen, dass sie für die Bezeichnung ihres offiziellen Ländernamens im internationalen Schriftgebrauch ab sofort nur noch die Bezeichnung „Türkiye“ als Ländername verwendet und dieser Name auch in Bezug auf die relevanten Teile aller präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsnachweise sowie Warenverkehrsbescheinigungen angewandt wird, wenn der Name des Landes anzugeben ist.

Auch bei der Ausstellung von in der EU ausgestellten Ursprungsnachweisen sowie in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. soll ausschließlich der Name Türkiye verwendet werden.

Wir empfehlen daher, den Umstellungsprozess bezüglich der Namensänderung im eigenen Unternehmen anzustoßen, um den Warenverkehr mit der Türkei nicht zu beeinträchtigen.

Nach Mitteilung der türkischen Behörde wird der bisher verwendete Ländername „Türkei“ während einer nicht näher bezeichneten Übergangsphase in Dokumenten allerdings bis auf weiteres akzeptiert. Vorhandene Restbestände an Vordrucken können daher noch aufgebraucht werden.

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