Export - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/ch-de/ Customs. Simply Cleared. Thu, 11 May 2023 13:40:20 +0000 de-CH hourly 1 https://gerlach-customs.com/wp-content/uploads/2019/10/Icon_gerlach_250px-1-70x70-1.png Export - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/ch-de/ 32 32 E-Commerce: Versand von den USA nach Deutschland https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/e-commerce-versand-von-den-usa-nach-deutschland/ Thu, 15 Dec 2022 12:10:21 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/e-commerce-versand-von-den-usa-nach-deutschland/ Deutschland ist einer der größten Importeure von Produkten aus den USA in Europa und die beiden Länder sind sehr gut miteinander verbunden. Doch natürlich müssen Unternehmen, die Waren aus den USA nach Deutschland einführen wollen, bestimmte Vorschriften beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Zollvorschriften in Deutschland

Wie in anderen EU-Ländern muss der Importeur auch in Deutschland eine Reihe von Dokumenten vorlegen, bevor er ausländische Waren ins Land lässt. Dazu gehören die Handelsrechnung, die Packliste, das Ursprungszeugnis, der Frachtbrief für Seefracht oder der Luftfrachtbrief bei Luftfracht.

Darüber hinaus ist es notwendig, sich für eine EORI-Nummer zu registrieren. Nur Unternehmen mit einer solchen Nummer sind berechtigt, Waren innerhalb und außerhalb der EU ein- oder auszuführen. Wenn Sie Waren aus den USA nach Deutschland einführen, sollten Sie darüber hinaus die folgenden Aspekte beachten:

  • Beachten Sie etwaige Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Waren
  • Beantragen Sie bei Bedarf eine Ausfuhrgenehmigung
  • Berücksichtigen Sie die geltenden Zollbestimmungen: Importierte Waren aus den USA und Nicht-EU-Ländern müssen angemeldet werden. Die Höhe der Zollabgaben ist in der Zollverordnung § 29 geregelt.
  • Kennen Sie alle wichtigen Anforderungen in Bezug auf die Zahlung von Steuern. Ansprechpartner hierfür ist der Allgemeine Zolldienst. Solange die Zölle und die Umsatzsteuer, die für die eingeführten Waren fällig sind, nicht bezahlt werden, behält der Zoll die Waren ein.
  • Legen Sie den Frachtpreis offen. Wenn dieser nicht ersichtlich ist, wird der Wert der eingeführten Waren geschätzt, um die Zollgebühren zu ermitteln.
  • Stellen Sie transparente Informationen über die Zahlung der Frachtkosten zur Verfügung. Entscheidend ist hier, wer die Frachtkosten zahlt. Wenn der Absender aus den USA sie bezahlt, ist es wichtig, dass diese als Einzelposten auf der Rechnung aufgeführt sind. Andernfalls kann der Einfuhrzoll dem Importeur doppelt in Rechnung gestellt werden.

Obwohl es nicht viele Einschränkungen bei der Einfuhr nach Deutschland gibt, unterliegen einige Produkte zusätzlichen Vorschriften. Dazu gehören Arzneimittel, Chemikalien, Stahl- und Eisenprodukte, Kleidung und Textilien sowie Gemüse und Obst. Genauere Informationen zu diesen und anderen Produkten finden Sie in der TARIC-Datenbank.

Mitte 2021 hat die EU die Schwelle abgeschafft, ab der Transaktionen im elektronischen Handel in der EU der EU-Umsatzsteuer und einer Zollerklärung unterliegen. Das bedeutet, dass alle Einfuhren in EU-Länder – unabhängig vom Warenwert – nun der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Es wurde ein elektronisches Import-One-Stop-Shop-Portal eingeführt, über das sich Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern für die Umsatzsteuer in der EU registrieren lassen können und der korrekte Umsatzsteuerbetrag an den Mitgliedstaat abgeführt wird, dem er zusteht. Dies vereinfacht den Prozess, da Sie die Umsatzsteuer erheben, erklären und abrechnen können und Ihre Rechnung über eine periodische Steuererklärung (für Waren bis zu einem Wert von 150 €) direkt an die EU-Steuerbehörden zahlen können.

Für Ihre Kunden bedeutet dies mehr Preistransparenz: Wenn sie bei einem im One Stop Shop registrierten Nicht-EU-Verkäufer kaufen, ist die Umsatzsteuer Teil des Preises, den sie dem Verkäufer zahlen.

Der beste Tipp ist jedoch: Suchen Sie sich einen zuverlässigen und kompetenten Zolldienstleister wie Gerlach. Wir übernehmen alle zollrelevanten Dinge für Sie und sorgen dafür, dass alles reibungslos verläuft, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Exportieren nach Europa – warum?

Über 748 Millionen Menschen sind in Europa zu Hause. Die 47 Länder des Kontinents weisen ein breites Spektrum an sozioökonomischen Demografien auf, doch es gibt eine Gemeinsamkeit, die für ambitionierte Online-Unternehmer von Interesse sein dürfte: das rasante Wachstum des E-Commerce.

Angetrieben durch die steigende Internetverbreitung – und natürlich die Pandemie – war das Jahr 2021 ein Meilenstein für den E-Commerce in Europa, denn die Zahl der Online-Käufer überschritt zum ersten Mal die Marke von 500 Millionen. Und nun der Teil, der Sie wirklich interessieren sollte: Der grenzüberschreitende E-Commerce in Europa ist auf über 25% des gesamten Online-Umsatzes der Region angestiegen, da die Verbraucher auf der Suche nach neuen Produkten und besseren Preisen zunehmend auf ausländische Marken setzen.

Im Jahr 2016 endete die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), ein vorgeschlagenes umfassendes Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA zur Förderung von Handel und Wirtschaftswachstum, ohne eine Einigung. Trotzdem bleiben die USA und die EU solide Handelspartner, auf die ein Drittel des Welthandels entfällt.

Bevor Sie jedoch in aller Eile einen großen Kreis um Europa auf Ihrer Karte der Verkaufsziele ziehen, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten.

Wählen Sie die richtigen Märkte für Ihr Unternehmen

Die größten E-Commerce-Märkte in Europa sind das Vereinigte Königreich, Frankreich und vor allem Deutschland. Die Verbraucher in diesen Märkten sind es gewohnt, online einzukaufen und fühlen sich wohl, wenn sie bei Verkäufern im Ausland einkaufen.

Vielleicht erhalten Sie bereits Anfragen von potenziellen Kunden aus dem Ausland. Schauen Sie sich Ihre Webanalyse an – gibt es Traffic aus neuen Märkten, die Sie noch nicht erschlossen haben?

Recherchieren Sie Ihr Zielland gründlich. Ist die Nachfrage nach Ihren Produkten groß genug, um den Versand dorthin zu einer lohnenden Investition zu machen? Wenn es bereits viel Konkurrenz durch einheimische Anbieter gibt, wie können Sie Ihr Geschäft so ausrichten, dass Sie sich von der Konkurrenz abheben?

Schauen Sie sich an, in welche europäischen Märkte Ihre US-Konkurrenten verkaufen – denn wenn sie in ein bestimmtes Land liefern, muss es dort einen gesunden Kundenstamm geben.

Eine gute Strategie für Ihre europäische Expansion besteht darin, sich zunächst auf einige wenige ausgewählte Märkte wie Deutschland zu konzentrieren. Dann können Sie sich auf die Märkte mit den besten sichtbaren Ergebnissen konzentrieren und dort expandieren. Aber bitte beachten Sie: Abhängig vom Geschäftsmodell müssen Sie auch steuerliche Aspekte betrachten. Unter Umständen ist beispielsweise eine steuerliche Registrierung in dem jeweiligen Land erforderlich notwendig. Am besten lassen Sie sich umfassend von kompetenten Experten mit langjähriger Zollerfahrung beraten.

Egal, um welches Geschäft es geht – kontaktieren Sie Gerlach Customs noch heute! Wir helfen Ihnen, neue internationale Märkte mit minimalem Aufwand und maximalem Gewinn zu erreichen.

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Handel mit USA – ein Drittland mit viel Potenzial https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/handel-mit-usa-ein-drittland-mit-viel-potenzial/ Wed, 30 Nov 2022 14:56:08 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/handel-mit-usa-ein-drittland-mit-viel-potenzial/ Für Deutschland sind die USA sowohl für Export (Platz 1) als auch Import (Platz 3) wichtige Handelspartner und damit auch für hiesige Unternehmen ein interessanter Markt.

Bei Gerlach haben wir Unternehmen aus vielen Sektoren bereits bei Ihren Expansionen in die USA unterstützen können, indem wir die Export Zollanmeldung in die USA oder Importanmeldung in Deutschland für Güter aus den USA machen durften.

Hier möchten wir Ihnen drei wesentliche Aspekte hinsichtlich der Verzollung von Waren kurz darlegen.

  • Drittland: Die USA sind ein Drittland für Deutschland. Zoll und außenwirtschaftsrechtlich entspricht der Export aus DE in die USA daher jedem anderen Export in ein Drittland.
  • Zollniveau: Das Zollniveau ist grundsätzlich niedrig. Zollfreiheit ist im Zolltarif für einige Produkte aus dem landwirtschaftlichen Bereich vorgesehen. Auch im gewerblichen Bereich sind viele Waren zollfrei, zum Beispiel aus den Bereichen der Maschinen und Apparate sowie der elektrotechnischen Waren.
  • Verantwortliche Zollbehörde in den USA: Die Verantwortlichkeiten für die Regelungen und Überwachung des internationalen Handels ist in den USA auf mehrere Bundesbehörden verteilt. Es können je nach Bundesstaat auch unterschiedliche Nebenkosten anfallen.

Fazit:

Unter Berücksichtigung aller Regeln und Vorschriften ist es daher wichtig, alle erforderlichen Dokumente korrekt und detailliert einzureichen sowie die Anforderungen zu erfüllen. Um einen reibungslosen und zeitsparenden Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen guten und erfahrenen Zolldienstleister wie Gerlach zu beauftragen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir bei Gerlach unterstützen Sie gerne!

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Intrastat- und Zollanmeldungen 2022: Änderungen bei der Art des Geschäfts https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/intrastat-und-zollanmeldungen-2022-aenderungen-bei-der-art-des-geschaefts/ Thu, 16 Dec 2021 14:42:01 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/intrastat-und-zollanmeldungen-2022-aenderungen-bei-der-art-des-geschaefts/ Zum 1. Januar 2022 werden die Nummerierungen der in der Intrastat-Anmeldung verwendeten Geschäftsarten erneuert und überabeitet. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Intrastat-Meldung, sondern ist unter anderem auch für Zollanmeldungen mit ATLAS relevant. Da die in der in Intrastat-Meldung verwendeten Geschäftsarten mit denen in der Zollanmeldung harmonisiert sind, ändern sich diese auch dort ab dem 1. Januar 2022. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.


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In ATLAS werden die Änderungen jedoch erst ab dem 15. Januar 2022 umgesetzt. Für Ihre Ein- und Ausfuhren bedeutet dies, dass die neuen Arten des Geschäfts – anders als in Ihren Intrastat-Meldungen – erst ab dem 15. Januar 2022 gemeldet werden dürfen.

Eine wichtige Änderung betrifft die Unterteilung der Geschäftsart. Künftig wird unterschieden, ob es sich um einen endgültigen Kauf/Verkauf an ein Unternehmen (B2B) oder an eine Privatperson (B2C) handelt. Die bisherige Codierung der Geschäftsart für einen endgültigen Kauf/ Verkauf (11) gliedert sich somit in zwei neue:

  • 11 – endgültiger Kauf/Verkauf B2B ( Business to Business )
  • 12 – endgültiger Kauf/Verkauf B2C ( Business to Consumer )

Die bisher mit Geschäftsart 12 angemeldeten Mustersendungen / Konsignationsgeschäfte werden künftig mit Code 32 angemeldet:

  • 32 – Ansichts- oder Probesendung (einschließlich Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte)

Neue Geschäftsarten-Nummerierungen im Detail

Nummerierungsänderungen in folgenden Bereichen:

  • „1x“ (Ware vs. Entgelt)
    • „11“ – Handel mit Unternehmen – nur noch zwischen Unternehmen!
    • „12“ – Handel mit Privatkunden (inkl. Versandhandel); bisher „11“
  • „3x“ (Eigentumswechsel ohne Entgelt)
    • „31“ – Lieferungen an Logistiklager; bisher „12“
    • „32“ – Probesendungen & Konsi-/Kommissionslager; bisher „12“
    • „33“ – Finanzierungsleasing; bisher „14“
    • „34“ – Eigentumswechsel ohne Entgelt; bisher „13“ & „31“ – „34“
  • „6x“ (nur für den Extrahandel)
    • „68“ – Zolllagerverkehre; bisher „92“
  • „7x“ (Gemeinschaftsprogramme)
    • „71“ – Quasi-Import; früher „99“
    • „72“ – Quasi-Export; früher z. B. „11“
  • „9x“ (Miete, Sonstiges)

Keine Änderungen in der Nummerierung in folgenden Bereichen:

  • „2x“ (Rück-/Ersatzlieferungen)
  • „4x“ (zur LV) / „5x“ (nach LV)
  • „81“ (Werklieferungen)

Änderungen in den Details der Geschäftsarten

Die genaue Definition der Geschäftsarten ändert sich in den folgenden Bereichen:

  • 11 und 12 (Kaufgeschäfte)
  • 21, 22 und 23 (Rücksendungen und Ersatzlieferungen)
  • 31 bis 34 (Lagerverkehr, Finanzierungsleasing, Geschäfte ohne finanzielle Gegenleistung)
  • 41 bis 52 (Lohnveredelung)
  • 67, 68 und 69 (Spezielle Warenverkehre im Extrahandel)
  • 71 und 72 (Quasi-Importe und Quasi-Exporte)
  • 81, 91 und 99 (Geschäfte mit Generalvertrag, vorübergehende Warenverkehre und sonstige Geschäfte)

Mehr Informationen zu den Änderungen bei Anmeldungen zu Außenhandelsstatistik bekommen Sie auf der Website des Statistischen Bundesamtes.

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Wichtige Änderungen für Intrastat-Meldungen zum 1.1.2022 https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/wichtige-aenderungen-fuer-intrastat-meldungen-zum-1-1-2022/ Thu, 09 Dec 2021 13:40:25 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/wichtige-aenderungen-fuer-intrastat-meldungen-zum-1-1-2022/ Die Meldungen zur Intrahandelsstatistik, kurz: Intrastat-Meldung, müssen nicht bei jedem grenzüberschreiten Verkehr vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass bestimmte Warenwerte überschritten werden: 500.000 € bei Versendungen in andere bzw. 800.000 € bei Eingängen aus anderen Mitgliedstaaten.


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Zum 1. Januar 2022 gibt es nun jedoch einige wichtige Änderungen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Diese Änderungen haben teilweise bedeutende Auswirkungen, daher bitten wir Sie sich hier ausreichend vorzubereiten:

Wir möchten insbesondere auf diese beiden Punkte hinweisen:

  1. Bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten ist das Ursprungsland der exportierten Ware ab Berichtsmonat Januar 2022 verpflichtend anzumelden.
  2. Bei Versendungen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union muss künftig auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Warenempfängers im Bestimmungsland angegeben werden.

Für nähere Infos besuchen Sie die Seite des Statistischen Bundesamtes. Hier sind Unterlagen und Erklärvideos zu diesem Thema zu finden.

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Export: ABD und AGV – kurz erklärt! https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/export-abd-und-agv-kurz-erklaert/ Tue, 21 Sep 2021 08:59:18 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/export-abd-und-agv-kurz-erklaert/ Wenn Waren in ein Drittland exportiert werden, sind zwei Dokumente zollrechtlich relevant:

1. Ausfuhrbegleitdokument (ABD):

Wenn Waren aus einem EU-Land, zum Beispiel aus Deutschland, in ein Drittland exportiert werden, muss eine elektronische Ausfuhranmeldung bei den Zollbehörden in Deutschland abgegeben werden.

Wenn die Ausfuhr zulässig ist, stellt die Ausfuhrzollstelle ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus und überlässt die Waren zur Ausfuhr.

WICHTIG: Ohne ABD darf eine Ware nicht exportiert werden. Ansonsten wäre dies ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht.

2. Ausgangsvermerk (AGV):

Nachdem das Ausfuhrbegleitdokument von der Grenzzollstelle gescannt wurde, wandelt sich das Dokument in einen Ausgangsvermerk (AGV) um. Hiermit ist der Export-Vorgang abgeschlossen.

ABD AGV Container Hafen

Der Ausgangsvermerk dient als Nachweis dafür, dass die Ware auch tatsächlich das Land verlassen hat. Der Ausgangsvermerk ist der Nachweis der rechtmäßigen umsatzsteuerfreien Lieferung für das Unternehmen und muss zwingend für etwaige Steuerprüfungen für zehn Jahre archiviert werden.

Aktuell erreichen uns viele Anfragen von Exporteuren mit Sendungen nach UK, die ein Ausbleiben der AGVs bemängeln. Im Fall des Ausbleibens des AGV können Unternehmen für offene Ausfuhrvorgänge ihrem Binnenzollamt einen Alternativnachweis über die erfolgte Ausfuhr vorlegen.

Bitte beachten Sie jedoch unbedingt die Fristen: Der Alternativ-AGV kann frühestens 70 Tage nach der Abgabe der Zollanmeldung beantragt werden.

Er muss (bei Beteiligung am Nachforschungsersuchen) spätestens nach 150 Tagen beantragt werden; ohne Beteiligung am Nachforschungsersuchen spätestens nach 135 Tagen.

Als Alternativbelege gelten gemäß ATLAS-Verfahrensanweisung gleichberechtigt:

  • Einfuhrverzollungsbelege aus dem Drittland (im Original oder beglaubigt),
  • ein von der Ausgangszollstelle abgestempeltes INF2,
  • unterzeichnete oder authentifizierte Versendungsbelege von Unternehmen, die die Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht haben [zum Beispiel Frachtbrief, Konnossement, Posteinlieferungsschein, Zahlungsnachweis Rechnung (im Original oder beglaubigt)],
  • sonstige handelsübliche Belege [zum Beispiel Spediteursbescheinigung im Straßengüterverkehr bei Transport über die Grenze (im Original oder elektronische Vorlage analog zu den steuerrechtlichen Vorschriften], vom außergemeinschaftlichen Empfänger unterzeichneter oder authentifizierter Lieferschein (im Original oder beglaubigt), unterzeichnete oder authentifizierte Auszüge aus betriebseigenen Tracking-Systemen, sofern sie folgende Mindestangaben enthalten: MRN, Barcode, Name und Anschrift des Unternehmens, Name und Anschrift des Ausstellers (wenn dieser nicht identisch ist mit dem Unternehmen), die handelsübliche Bezeichnung und die Menge, Ort und Tag der Ausfuhr sowie Name und Anschrift des Empfängers),
  • Bescheinigungen von Auslandsvertretungen der BRD (zum Beispiel diplomatische oder konsularische Vertretungen)
  • ein nachträglich, das heißt frühestens 70 Tage nach Überlassung, zur Ausfuhr abgestempeltes ABD eines anderen Mitgliedsstaates. Umsatzsteuerrechtlich gilt diese Frist nicht.

Sollten Sie Fragen in dieser Angelegenheit haben oder Beratungs-Unterstützung brauchen, kontaktieren Sie uns gerne!

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Post-Brexit: Warum als REX registrieren lassen? https://gerlach-customs.com/ch-de/news/news-trends-ch-de/brexit-warum-als-rex-registrieren-lassen/ Fri, 05 Feb 2021 12:49:54 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/brexit-warum-als-rex-registrieren-lassen/ Basierend auf dem Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) können Unternehmen von vergünstigten Zollsätzen profitieren. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel:

Auf der Handels-oder Pro-Forma-Rechnung muss ein Ursprungsnachweis enthalten sein, aus dem hervorgeht, dass die Waren aus dem Vereinigten Königreich oder der EU stammen (sofern die Anforderungen gemäß der Vereinbarung über Ursprungsregeln erfüllt sind).

Ursprungserklärung

Die Ursprungserklärung auf der Rechnung kann von jedem Exporteur ausgestellt werden, wenn der Wert der Sendung 6.000 EUR (derzeit 5.700 GBP) oder weniger beträgt. Liegt der Wert über diesem Betrag, muss der EU-Exporteur eine REX-Nummer (Registered Exporter) haben und diese mit in die Erklärung aufnehmen. Für die Ursprungserklärung auf der Handels-oder Pro-forma-Rechnung muss der folgende Text verwendet werden:

The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference No. (REX or GB EORI number)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ……. preferential origin.
(Place and date)*
(Name of the exporter)

*Kann weggelassen werden, wenn diese Information bereits im Dokument selbst enthalten ist

REX Registrierung – kontaktieren Sie uns!

Die Registrierung als REX gewinnt immer mehr an Bedeutung: Die wichtigen Handelspartner Kanada, Japan, Vietnam und nun auch das Vereinigte Königreich (VK) beziehen sich auf den REX. Für deutsche Unternehmen die im globalen Handel tätig sind, empfehlen wir die REX Registrierung vorzunehmen.

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne in dieser Angelegenheit: Support.Brexit@gerlach-customs.com


Checkliste für deutsche Unternehmen mit Warenverkehr in das Vereinigte Königreich

  • Ausfuhranmeldungen werden notwendig
  • EORI Nummer wird benötigt: Für eine Ausfuhr oder Einfuhr aus der/in die EU benötigen Sie eine EU-EORI-Nummer. In allen EU-Staaten wird das jeweilige Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE.
  • Für eine Ausfuhr oder Einfuhr aus/nach Großbritannien benötigen Sie eine GB-EORI-Nummer.
  • Ausfuhrgenehmigungen für sensible Güter werden notwendig
  • T2 Dokument für Unionswaren (Bestimmung Inland GB oder Durchfuhr GB nach Nordirland)
  • T1 Dokument für Nicht-Unionsware
  • Einfuhrzölle fallen in UK gemäß dem UK Zolltarif an
  • Um von dem Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, kurz: TCA) und den Präferenzzöllen profitieren zu können sind folgende Dinge notwendig:
    • Ursprungserklärung auf der Rechnung erforderlich
    • REX Registrierung

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Post-Brexit Zollformalitäten – Setzen Sie auf das Gerlach Experten Team https://gerlach-customs.com/ch-de/news/wissenswertes-ch-de/post-brexit-zollformalitaeten-setzen-sie-auf-das-gerlach-experten-team/ Tue, 05 Jan 2021 10:26:18 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/post-brexit-zollformalitaeten-setzen-sie-auf-das-gerlach-experten-team/ Für alle deutschen Unternehmen mit Handelsbeziehungen nach UK, hat sich daher einiges in puncto Zollformalitäten grundlegend geändert: Für Sendungen aus Deutschland werden Ausfuhranmeldungen zwingend nötig und in UK die entsprechenden Importverzollungen.

Wir sind für Sie da: Support.Brexit@gerlach-customs.com

Deutsche Unternehmen müssen grundsätzliche wirtschaftliche und vertragliche Themen angehen und manche sehen sich den Themenfeldern Zollformalitäten, Incoterms, Zolltarifnummern und Lizenzen das erste Mal ausgesetzt. Die Experten von Gerlach Zolldienste GmbH stehen Ihnen als Partner zur Seite bei diesen komplexen Fragestellungen und unterstützen Sie gerne.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen, kontaktieren Sie unser Brexit Experten-Team:  Support.Brexit@gerlach-customs.com

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Brexit-Uhr tickt: Deutsche Unternehmen mit Handelsbeziehungen zu Großbritannien müssen sich dringend vorbereiten https://gerlach-customs.com/ch-de/news/wissenswertes-ch-de/brexit-uhr-tickt-deutsche-unternehmen-mit-handelsbeziehungen-zu-grossbritannien-muessen-sich-dringend-vorbereiten/ Tue, 10 Nov 2020 12:46:03 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-ch-de/brexit-uhr-tickt-deutsche-unternehmen-mit-handelsbeziehungen-zu-grossbritannien-muessen-sich-dringend-vorbereiten/ Hallo Brikeno, bitte stelle dich selbst einmal kurz vor?

Ja, mein Name ist Brikeno Popaj, ich bin 33 Jahre alt, glücklich verheiratet und stolzer Papa einer sehr jungen Tochter (gerade fünf Monate alt). Seit dem 01.05.2020 bin ich als Head of Sales Gerlach Germany tätig. Vorher war ich 15 Jahre bei der DHL Freight in Duisburg, 10 Jahre  in verscheiden operativen Tätigkeiten sowie 5 Jahre im Vertriebs-Außendienst.

Ein Thema, das uns alle beschäftigt, ist der Brexit: Was ändert sich für Unternehmen wenn diese Sendungen von Deutschland nach UK versenden?

In weniger als 8 Wochen endet die Brexit-Übergangsphase. Dann scheidet Großbritannien aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion aus. Die vorhandene Flexibilität und der barrierefreie Handel zwischen EU Staaten und GB kommen ins Stocken. De facto ist Zollanmeldung erforderlich, sowohl Export als auch Import. Und es muss mit Verzögerungen und womöglich auf Anfangs chaotischen Zuständen an den Grenzen gerechnet werden.

Was heißt das konkret? Kannst Du uns ein Beispiel geben?

Deutsche Unternehmen müssen ihre Verkaufs-und Versandprozesse von Deutschland nach Großbritannien vollkommen umdenken, neu ordnen. Für deutsche Unternehmen wird speziell das B2C-Geschäft im Paletten-Segment komplizierter und herausfordernder, da der DDP Versand nicht mehr ohne weiteres möglich sein wird. DDP bedeutet: Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt. Das heißt, der Verkäufer muss die Ware auf eigene Kosten und Gefahr bis zu einem Bestimmungsort im Importland liefern und dabei alle anfallenden Formalitäten erledigen und alle Kosten und Einfuhrabgaben tragen. Nehmen wir mal an, ein deutsches Unternehmen verkauft über einen Onlineshop Badmöbel nach Großbritannien. Diese werden aus Deutschland versandt, ohne dass das deutsche Unternehmen eine britische „Legal Entity“ (Anm. juristische Einheit) hat. Für dieses Unternehmen wird der DDP Versand nach Großbritannien – wie heute – ab dem 01.01.2021 nicht mehr möglich sein, da es zollrechtlich nicht möglich ist, als nicht in UK ansässiges Unternehmen Waren in UK zu importieren. In diesem Fall benötigt das deutsche Unternehmen entweder eine britische „Legal Entity“ welche als „Importer of Record“ fungiert oder einen Geschäftspartner der diese Position einnimmt. Ein „Importer of Record“ ist der verantwortliche Importeur, der für die Waren sowie für die Zoll- und Steuerpflicht verantwortlich ist.

Wie sollten sich deutsche Unternehmen heute am besten vorbereiten?

Setzen Sie sich dringend mit dem Thema auseinander, denn die Zeit rennt! Gehen Sie auf Ihren Dienstleister zu – zum Beispiel Gerlach, sprechen Sie die Ihnen bekannten Zollexperten an und krempeln Sie die Ärmel hoch denn es ist noch viel zu tun.

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