Kenia - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/de-de/ Customs. Simply Cleared. Wed, 07 Feb 2024 13:59:34 +0000 de-DE hourly 1 https://gerlach-customs.com/wp-content/uploads/2019/10/Icon_gerlach_250px-1-70x70-1.png Kenia - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/de-de/ 32 32 Freihandelsabkommen zwischen EU und Kenia https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/freihandelsabkommen-zwischen-eu-und-kenia/ Tue, 06 Feb 2024 15:39:30 +0000 https://gerlach-customs.com/?p=106225 Im Dezember unterzeichneten beide Vertragsparteien das weitreichende Handelsabkommen. Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament sowie dem kenianischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Erst wenn beide Vertragsparteien das Abkommen ratifiziert haben, kann es in Kraft treten.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) bildet eine Basis für die Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen auf beiden Seiten sowie eine gezielte Zusammenarbeit zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung Kenias. Es ist das ehrgeizigste Handelsabkommen, das die EU mit einem Entwicklungsland jemals unterzeichnet hat, bezogen auf Nachhaltigkeitsbestimmungen wie Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Gleichstellung der Geschlechter.

Das Abkommen reduziert Zölle

Mit dem bilateralen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA, engl. EPA) werden die Einfuhrzölle der EU für kenianische Waren dauerhaft beseitigt. Im Gegenzug verpflichtet sich Kenia nach Inkrafttreten des Abkommens 82,6 Prozent der Einfuhren aus der EU schrittweise über 25 Jahre zu liberalisieren. Zölle für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Chemikalien, Kunststoffe, Waren aus Papier und Pappe, Textilien und Bekleidung, keramische Produkte, Glaswaren, Möbel oder bestimmte Fahrzeuge bleiben bestehen.

Handelsvolumen bei 3,3 Milliarden Euro

Die EU ist der wichtigste Exportmarkt Kenias und zugleich der zweitgrößte Handelspartner des Landes. Das Handelsvolumen lag 2022 bei insgesamt 3,3 Milliarden Euro, das ist ein Plus von 27 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018. Das WPA wird noch mehr Chancen für kenianische Unternehmen und Exporteure schaffen. Zum einen öffnet es den EU-Markt für kenianische Waren vollständig. Zum anderen bietet es durch größere Rechtssicherheit und mehr Stabilität Anreize für EU-Investitionen in Kenia.

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APS – Aussetzung der Zollpräferenzen 2023 https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/aps-aussetzung-der-zollpraeferenzen-2023/ Wed, 24 Aug 2022 14:20:08 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/aps-aussetzung-der-zollpraeferenzen-2023/ Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass die Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für bestimmte Erzeugnisse aus Indien, Indonesien und Kenia ausgesetzt werden. Die Aussetzung wird vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 wirksam. Dies ist Teil der dreijährigen Überprüfung, die die Kommission durchführt, um festzustellen, ob der Wert der betreffenden Produkte bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Hintergrund

Das APS-System ist ein handelspolitisches Instrument der Europäischen Union (EU). Es gewährt Entwicklungsländern Zollpräferenzen bei der Wareneinfuhr in die EU.

Das APS-System besteht aus einer

  • allgemeinen Regelung
  • Sonderregelung zugunsten von am wenigsten entwickelten Ländern [sog. Everything but Arms (EBA) – Initiative] und
  • Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und gute Regierungsführung (sog. APS+)

Die Liste der APS-begünstigten Länder wird jährlich überprüft. Die APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012 enthält auch Bestimmungen zur Aufhebung der Zollpräferenzen für Warengruppen (sog. Graduierung) und Schutzmaßnahmen im Falle überhöhter Einfuhren in die EU. Das ist der Fall, wenn der durchschnittliche Wert dieser aus dem APS-begünstigten Land in die EU eingeführten Waren drei Jahre hintereinander die in Anhang VI der genannten Verordnung aufgeführten Schwellenwerte übersteigt. Die Schwellenwerte werden als Prozentsatz des Gesamtwertes der Einfuhren der gleichen Waren aus allen APS-begünstigten Ländern in die Union berechnet.

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