Export - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/de-de/ Customs. Simply Cleared. Mon, 04 Mar 2024 13:45:51 +0000 de-DE hourly 1 https://gerlach-customs.com/wp-content/uploads/2019/10/Icon_gerlach_250px-1-70x70-1.png Export - Gerlach Customs https://gerlach-customs.com/de-de/ 32 32 Das EU-Neuseeland Freihandelsabkommen und seine Bedeutung für hiesige Unternehmen https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/das-eu-neuseeland-freihandelsabkommen-und-seine-bedeutung-fuer-hiesige-unternehmen/ Mon, 04 Mar 2024 13:42:33 +0000 https://gerlach-customs.com/?p=106811 Am 27. November 2023 haben die Europäische Union und Neuseeland ein neues Kapitel in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit aufgeschlagen. Lange Zeit haben die beiden Partner über das Freihandelsabkommen verhandelt, doch jetzt hat es die Europäische Union ratifiziert. Der Ratsbeschluss (EU) 2024/244, unterstreicht das gegenseitige Engagement, den Marktzugang zu verbessern und das wirtschaftliche Wachstum zwischen den beiden Regionen zu fördern.

Überblick über das Abkommen

Das Abkommen markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Beziehung zwischen der Europäischen Union und Neuseeland. Es ist darauf ausgelegt, Handelsprozesse zu vereinfachen, Zölle zu reduzieren und Barrieren abzubauen, um einen reibungsloseren Fluss von Waren, Dienstleistungen und Investitionen zu ermöglichen. Über die wirtschaftlichen Vorteile hinaus repräsentiert dieses Abkommen auch eine starke politische Bindung, mit dem Ziel, die Beziehungen zu stärken und gemeinsame Werte auf globaler Ebene zu fördern.

Wirtschaftliche Implikationen und Vorteile

Für EU-Unternehmen bedeutet das Abkommen zunächst eine erhebliche Reduzierung von Handelsbarrieren. Durch den Wegfall von Zöllen und Quoten wird der Marktzugang für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen erleichtert. Dies kann zu einer Steigerung des Handelsvolumens zwischen der EU und Neuseeland führen und neue Absatzmärkte für EU-Unternehmen eröffnen.

Die Landwirtschaft und die Lebensmittelindustrie der EU könnten besonders von dem Abkommen profitieren. Mit den vereinfachten Handelsbedingungen können EU-Agrarerzeugnisse und Lebensmittel einen größeren Marktanteil in Neuseeland gewinnen. Umgekehrt profitieren EU-Verbraucher von einer größeren Auswahl an neuseeländischen Produkten.

Darüber hinaus beinhaltet das Abkommen auch Regelungen zu Dienstleistungen, Investitionen, geistigem Eigentum und nachhaltiger Entwicklung. EU-Unternehmen können daher verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen und einem besseren Schutz ihrer Rechte in Neuseeland erwarten. Gleichzeitig müssen sich EU-Unternehmen an die neuen Handelsbedingungen anpassen und ihre Wettbewerbsstrategien überdenken. Darüber hinaus könnten einige Sektoren, wie z.B. die Automobilindustrie, durch zunehmenden Wettbewerb aus Neuseeland unter Druck geraten.

Zukunftsaussichten und strategische Bedeutung

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen die Auswirkungen des Abkommens auf ihre spezifischen Geschäftsbereiche sorgfältig analysieren und entsprechende Anpassungsstrategien entwickeln. Die Zollexperten von Gerlach stehen Ihnen dabei wie gewohnt zur Seite und unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland haben.

]]>
Neues EU-System „Proof of Union Status“ ersetzt T2L und T2LF https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/neues-eu-system-proof-of-union-status-ersetzt-t2l-und-t2lf/ Mon, 26 Feb 2024 12:52:19 +0000 https://gerlach-customs.com/?p=106680 T2L(F)-Dokumente belegen, dass Waren innerhalb der Europäischen Union frei zirkulieren. Ein T2LF wird verwendet, wenn das Ziel innerhalb des Zollgebiets der EU, jedoch außerhalb ihres Mehrwertsteuergebiets liegt. Für alle anderen Szenarien sollte ein T2L-Dokument verwendet werden.

Die Implementierung des neuen Systems erfolgt in 2 Phasen. Die erste Phase, die am 1. März 2024 beginnt, sieht den Übergang von papierbasierten T2L(F)-Dokumenten zu ihren digitalen Gegenstücken im PoUS-System vor. Die zweite Phase umfasst das Zollgutmanifest, das voraussichtlich im dritten Quartal 2025 umgesetzt wird.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Um weiterhin T2L(F)-Dokumente auszustellen, muss Ihr Unternehmen über das EU-Zollhändlerportal auf das PoUS-System zugreifen, für das eine eRecognition der Stufe 3 erforderlich ist. Papierbasierte T2L(F)-Dokumente werden auslaufen und durch eine Bewegungsreferenznummer (MRN), die durch das neue System generiert wird, ersetzt. Diese MRN muss den Zollbehörden des Landes, in dem die Waren ankommen, vorgelegt werden.

Wir empfehlen Unternehmen, ihre Lieferketten zu überprüfen, um eventuelle Anpassungen an diesen neuen Prozess zu identifizieren.

Gerlach Zolldienste steht Ihnen zur Seite

Um auf das PoUS-System zugreifen zu können, müssen Sie sich in das EU-Zollhändlerportal einloggen, für das eine eRecognition der Stufe 3 erforderlich ist. Wenn Sie Fragen zu diesem Prozess haben, unterstützen wir Sie gerne. Zögern Sie nicht, sich an Ihr lokales Gerlach-Büro zu wenden und uns bzgl. der Verwendung dieser Dokumente oder des neuen Systems zu kontaktieren.

]]>
E-Commerce: Versand von den USA nach Deutschland https://gerlach-customs.com/de-de/news/news-trends/e-commerce-versand-von-den-usa-nach-deutschland/ Thu, 15 Dec 2022 12:10:21 +0000 https://gerlach-customs.com/news/uncategorized-de-de/e-commerce-versand-von-den-usa-nach-deutschland/ Deutschland ist einer der größten Importeure von Produkten aus den USA in Europa und die beiden Länder sind sehr gut miteinander verbunden. Doch natürlich müssen Unternehmen, die Waren aus den USA nach Deutschland einführen wollen, bestimmte Vorschriften beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Zollvorschriften in Deutschland

Wie in anderen EU-Ländern muss der Importeur auch in Deutschland eine Reihe von Dokumenten vorlegen, bevor er ausländische Waren ins Land lässt. Dazu gehören die Handelsrechnung, die Packliste, das Ursprungszeugnis, der Frachtbrief für Seefracht oder der Luftfrachtbrief bei Luftfracht.

Darüber hinaus ist es notwendig, sich für eine EORI-Nummer zu registrieren. Nur Unternehmen mit einer solchen Nummer sind berechtigt, Waren innerhalb und außerhalb der EU ein- oder auszuführen. Wenn Sie Waren aus den USA nach Deutschland einführen, sollten Sie darüber hinaus die folgenden Aspekte beachten:

  • Beachten Sie etwaige Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Waren
  • Beantragen Sie bei Bedarf eine Ausfuhrgenehmigung
  • Berücksichtigen Sie die geltenden Zollbestimmungen: Importierte Waren aus den USA und Nicht-EU-Ländern müssen angemeldet werden. Die Höhe der Zollabgaben ist in der Zollverordnung § 29 geregelt.
  • Kennen Sie alle wichtigen Anforderungen in Bezug auf die Zahlung von Steuern. Ansprechpartner hierfür ist der Allgemeine Zolldienst. Solange die Zölle und die Umsatzsteuer, die für die eingeführten Waren fällig sind, nicht bezahlt werden, behält der Zoll die Waren ein.
  • Legen Sie den Frachtpreis offen. Wenn dieser nicht ersichtlich ist, wird der Wert der eingeführten Waren geschätzt, um die Zollgebühren zu ermitteln.
  • Stellen Sie transparente Informationen über die Zahlung der Frachtkosten zur Verfügung. Entscheidend ist hier, wer die Frachtkosten zahlt. Wenn der Absender aus den USA sie bezahlt, ist es wichtig, dass diese als Einzelposten auf der Rechnung aufgeführt sind. Andernfalls kann der Einfuhrzoll dem Importeur doppelt in Rechnung gestellt werden.

Obwohl es nicht viele Einschränkungen bei der Einfuhr nach Deutschland gibt, unterliegen einige Produkte zusätzlichen Vorschriften. Dazu gehören Arzneimittel, Chemikalien, Stahl- und Eisenprodukte, Kleidung und Textilien sowie Gemüse und Obst. Genauere Informationen zu diesen und anderen Produkten finden Sie in der TARIC-Datenbank.

Mitte 2021 hat die EU die Schwelle abgeschafft, ab der Transaktionen im elektronischen Handel in der EU der EU-Umsatzsteuer und einer Zollerklärung unterliegen. Das bedeutet, dass alle Einfuhren in EU-Länder – unabhängig vom Warenwert – nun der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Es wurde ein elektronisches Import-One-Stop-Shop-Portal eingeführt, über das sich Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern für die Umsatzsteuer in der EU registrieren lassen können und der korrekte Umsatzsteuerbetrag an den Mitgliedstaat abgeführt wird, dem er zusteht. Dies vereinfacht den Prozess, da Sie die Umsatzsteuer erheben, erklären und abrechnen können und Ihre Rechnung über eine periodische Steuererklärung (für Waren bis zu einem Wert von 150 €) direkt an die EU-Steuerbehörden zahlen können.

Für Ihre Kunden bedeutet dies mehr Preistransparenz: Wenn sie bei einem im One Stop Shop registrierten Nicht-EU-Verkäufer kaufen, ist die Umsatzsteuer Teil des Preises, den sie dem Verkäufer zahlen.

Der beste Tipp ist jedoch: Suchen Sie sich einen zuverlässigen und kompetenten Zolldienstleister wie Gerlach. Wir übernehmen alle zollrelevanten Dinge für Sie und sorgen dafür, dass alles reibungslos verläuft, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Exportieren nach Europa – warum?

Über 748 Millionen Menschen sind in Europa zu Hause. Die 47 Länder des Kontinents weisen ein breites Spektrum an sozioökonomischen Demografien auf, doch es gibt eine Gemeinsamkeit, die für ambitionierte Online-Unternehmer von Interesse sein dürfte: das rasante Wachstum des E-Commerce.

Angetrieben durch die steigende Internetverbreitung – und natürlich die Pandemie – war das Jahr 2021 ein Meilenstein für den E-Commerce in Europa, denn die Zahl der Online-Käufer überschritt zum ersten Mal die Marke von 500 Millionen. Und nun der Teil, der Sie wirklich interessieren sollte: Der grenzüberschreitende E-Commerce in Europa ist auf über 25% des gesamten Online-Umsatzes der Region angestiegen, da die Verbraucher auf der Suche nach neuen Produkten und besseren Preisen zunehmend auf ausländische Marken setzen.

Im Jahr 2016 endete die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), ein vorgeschlagenes umfassendes Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA zur Förderung von Handel und Wirtschaftswachstum, ohne eine Einigung. Trotzdem bleiben die USA und die EU solide Handelspartner, auf die ein Drittel des Welthandels entfällt.

Bevor Sie jedoch in aller Eile einen großen Kreis um Europa auf Ihrer Karte der Verkaufsziele ziehen, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten.

Wählen Sie die richtigen Märkte für Ihr Unternehmen

Die größten E-Commerce-Märkte in Europa sind das Vereinigte Königreich, Frankreich und vor allem Deutschland. Die Verbraucher in diesen Märkten sind es gewohnt, online einzukaufen und fühlen sich wohl, wenn sie bei Verkäufern im Ausland einkaufen.

Vielleicht erhalten Sie bereits Anfragen von potenziellen Kunden aus dem Ausland. Schauen Sie sich Ihre Webanalyse an – gibt es Traffic aus neuen Märkten, die Sie noch nicht erschlossen haben?

Recherchieren Sie Ihr Zielland gründlich. Ist die Nachfrage nach Ihren Produkten groß genug, um den Versand dorthin zu einer lohnenden Investition zu machen? Wenn es bereits viel Konkurrenz durch einheimische Anbieter gibt, wie können Sie Ihr Geschäft so ausrichten, dass Sie sich von der Konkurrenz abheben?

Schauen Sie sich an, in welche europäischen Märkte Ihre US-Konkurrenten verkaufen – denn wenn sie in ein bestimmtes Land liefern, muss es dort einen gesunden Kundenstamm geben.

Eine gute Strategie für Ihre europäische Expansion besteht darin, sich zunächst auf einige wenige ausgewählte Märkte wie Deutschland zu konzentrieren. Dann können Sie sich auf die Märkte mit den besten sichtbaren Ergebnissen konzentrieren und dort expandieren. Aber bitte beachten Sie: Abhängig vom Geschäftsmodell müssen Sie auch steuerliche Aspekte betrachten. Unter Umständen ist beispielsweise eine steuerliche Registrierung in dem jeweiligen Land erforderlich notwendig. Am besten lassen Sie sich umfassend von kompetenten Experten mit langjähriger Zollerfahrung beraten.

Egal, um welches Geschäft es geht – kontaktieren Sie Gerlach Customs noch heute! Wir helfen Ihnen, neue internationale Märkte mit minimalem Aufwand und maximalem Gewinn zu erreichen.

]]>